Smartphone und Co.: Arbeitsmittel von der Steuer absetzen
Wenn Sie Ihr Handy oder Ihren Laptop für den Job nutzen, weil Ihr Chef Ihnen nichts zur Verfügung stellt, können Sie die Kosten als Arbeitsmittel in…
Mehr erfahrenEndlich den Vertrag für den ersehnten Traumjob in der Tasche. Jährlich im September starten viele Jugendliche erfolgreich ins Berufsleben. Mit dem ersten eigenen Gehalt fragen sich Azubis: Gibt es einen speziellen Freibetrag? Welche Werbungskosten kann ich von der Steuer absetzen? Wie wird ein Nebenjob steuerlich behandelt? Wann muss ich die Steuererklärung spätestens abgeben?
Grundsätzlich sind Auszubildende ganz normale Arbeitnehmer:innen, die Steuern bezahlen müssen. Das gilt auch für Minderjährige. Auszubildende müssen aber nur dann Steuern zahlen, wenn sie jährlich mehr als einen bestimmten Betrag verdienen. Diesen Betrag nennt man Grundfreibetrag. Er wird bei der Steuererklärung automatisch berücksichtigt.
Für das Jahr 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.604 Euro. Das bedeutet, dass alle Einkommen unterhalb dieser Grenze steuerfrei bleiben. Im ersten Ausbildungsjahr werden wohl die meisten Auszubildenden unter diesem Betrag bleiben.
Auszubildende zahlen keine Steuern, wenn
Verdient ein Azubi über 1.260 Euro pro Monat, dann fallen Steuern an. Aber keine Angst: der Arbeitgeber kümmert sich hier um alles und zieht Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer automatisch monatlich ab. In diesem Fall lohnt es sich meistens eine Steuererklärung abzugeben.
Clever: Ausgaben, die ein Azubi für seine Ausbildung hat, lassen sich oft mit der Steuererklärung zurückholen. Solche Kosten heißen Werbungskosten. Das sind zum Beispiel Fahrtkosten, zusätzliche Mietkosten oder Kosten für Lernmaterialien.
Kann ich einer Nebenbeschäftigung nachgehen?
Wenn der Arbeitgeber es erlaubt, dann ist es für Azubis möglich einen Nebenjob zu haben. Meistens sind das geringfügige Beschäftigungen, die auch "538-Euro-Job" oder "Minijob" genannt werden. Diese Nebenjobs sind dann ebenfalls steuerfrei und wirken sich auch nicht steuerlich auf die Ausbildungsvergütung aus. Bis zu 538 Euro zusätzlich monatlich sind einfach steuerfrei drin.
Azubis können ihre Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben. Der Stichtag für eine freiwillige Steuererklärung ist immer der 31. Dezember.
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Redaktion: Monika Stuart-Houghton
Aktualisiert: 02.01.2024