Steuer 2020 bei Arbeitnehmern: Anpassung von Freibeträgen und Pauschalen

Neues Jahr – neue gesetzliche Regelungen. Für die Steuer 2020 hat sich einiges geändert. Noch kurz vor Jahresende 2019 hat der Gesetzgeber viele Änderungen beschlossen. Dabei werden wieder einzelne Pauschalen und Freibeträge erhöht.

Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag & Co.

Arbeitnehmer erhalten seit 2020 mehr Netto vom Brutto. Grund dafür ist zum einen der erhöhte Grundfreibetrag: 9.408 in 2020 statt 9.168 Euro in 2019. Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem gar keine Steuern fällig werden. Zum anderen wurden die so genannten Eckwerte des Einkommensteuertarifs verschoben. Das heißt, die Werte, ab denen ein jeweils höherer Steuersatz gilt, wurden entsprechend angehoben.

Sie haben Kinder? Auch für Familien gibt es gute Nachrichten. Das Kindergeld wurde zum 01.07.2019 um 10 Euro pro Monat erhöht. Dementsprechend steigt der Kinderfreibetrag von 7.620 Euro (2019) auf 7.812 Euro (2020). Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen ist wie der Grundfreibetrag ebenfalls auf 9.408 Euro gestiegen.

Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen

Wer viel beruflich unterwegs ist, freut sich 2020 über höhere Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen.

Und zwar machen Geschäftsreisende geltend:

  • 14 Euro (statt bisher 12 Euro) bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden, aber weniger als 24 Stunden
  • 14 Euro (statt bisher 12 Euro) jeweils am An- und Abreisetag, wenn der Arbeitnehmer an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet
  • 28 Euro (statt bisher 24 Euro) bei einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden.

Pauschale für Berufskraftfahrer

Sind Sie Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer, oft unterwegs und übernachten häufig in Ihrem Lastwagen? Sie können seit dem 01.01.2020 für jeden Kalendertag, an dem Sie im Lastwagen schlafen, 8 Euro in der Steuererklärung ansetzen. Die Pauschale gilt für alle Tage, an denen sie 24 Stunden von Ihrer Wohnung abwesend sind oder die An- oder Abreisetage sind. Die Pauschale vergütet Ausgaben wie Parkgebühren, Gebühren für Toiletten und Duschen auf Raststätten und Aufwendungen für die Reinigung der Schlafkabine. Übersteigen Ihre durchschnittlichen tatsächlichen Ausgaben diesen Pauschalbetrag von 8 Euro pro Tag? Kein Problem, statt der Pauschale ist es weiterhin möglich, die tatsächlichen Mehraufwendungen anzugeben. Die Übernachtungspauschale gibt es zusätzlich zur bekannten Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen.

Umzugskosten

Wer nach dem 29.02.2020 berufsbedingt umzieht, kann höhere Pauschalen dafür beanspruchen. Und zwar als Ledige(r) 820 Euro statt 811 Euro, als verheiratetes oder verpartnertes Paar 1.639 Euro statt 1.622 Euro. Für mitumgezogene Kinder erhöht sich die Pauschale um 4 Euro auf 361 Euro.Ihre Kinder haben wegen des Umzugs Nachhilfeunterricht benötigt? Beteiligen Sie das Finanzamt daran! Bis zu 2.066 Euro statt vorher 2.045 Euro sind maximal absetzbar.

Starten Sie jetzt mit KLARTAX