Fünf Tipps, um bis zum Jahresende Steuern zu sparen
Bei aller Hektik, die jedes Jahr kurz vor Weihnachten und Silvester herrscht, sollten Sie Ihre Finanzen nicht aus dem Blick verlieren. Clever ist, wer…
Mehr erfahrenPlötzlich schreibt Ihnen das Finanzamt: Ihre Steuererklärung sei fällig. Ignorieren Sie das Schreiben lieber nicht. Halten Sie auch die angegebene Frist ein - so ersparen Sie sich ein Zwangsgeld. Aber wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Ob Sie auch dazu gehören, lesen Sie hier.
Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber zieht jeden Monat für Arbeitnehmer Lohnsteuer ab und bezahlt so Ihre Steuerschuld. Damit ist eigentlich alles erledigt.
Aber ganz konkret - in den folgenden Fällen geben Sie auf jeden Fall eine Steuererklärung ab:
Sie sind nicht zur Steuererklärung verpflichtet? Dann müssen Sie keine abgeben. Aber: Wann lohnt sich dann eine freiwillige Steuererklärung?
Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, dem überweist das Finanzamt in vielen Fällen Steuern zurück. Lohnt sich das überhaupt? Klar lohnt sich das. Wenn Sie Werbungskosten von mehr als 1.000 Euro bzw. ab 2022 1.200 Euro haben, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Oder Sie beschäftigen Handwerker und Dienstleister bei Ihnen zu Hause.
Gut zu wissen: Liegen Ihre Werbungskosten unter 1.000 Euro bzw. 1.200 Euro, greift der Pauschbetrag.
So finden Sie heraus, ob es mit einer Erstattung vom Finanzamt klappt, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben:
Sie pendeln zur Arbeit? Ihre Fahrtkosten geben Sie mit 0,30 Euro pro einfachem Entfernungskilometer bis zum 20. Kilometer und unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel an. Ab dem 21. Kilometer beträgt die Pauschale für das Jahr 2021 0,35 Euro und für die Jahre 2022 bis 2026 sogar 0,38 Euro.
Beispiel: Ihr Arbeitsweg betrug 2021 30 Kilometer?
Dann geben Sie einfach 20 Kilometer mal 0,30 Euro plus 10 Kilometer mal 0,35 Euro an - an so vielen Tagen wie Sie zur Arbeit gefahren sind, zum Beispiel an 220 Arbeitstagen pro Jahr.
Also: 20 km x 0,30 Euro x 220 Arbeitstage plus 10 km x 0,35 Euro x 220 Arbeitstage. Das entspricht 2.090 Euro Werbungskosten pro Jahr.
Tipp: Auch die Bahncard zählt zu den Werbungskosten.
Bei doppelter Haushaltsführung: Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Arbeitsort führt, setzt die Aufwendungen bei der Steuer an. Zum Beispiel sind Miete und Nebenkosten für eine Zweitwohnung am Arbeitsort Werbungskosten.
Wer sich beruflich weiterbildet, beteiligt das Finanzamt gleich an den Kosten. Weiterbildungskosten sind in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Typische Beispiele sind Seminare, Sprachkurse oder die Meisterprüfung.
Beruflich von München nach Hamburg. Wenn Sie dem Finanzamt nachweisen, dass der Umzug beruflich veranlasst war, profitieren Sie hier. Einfach die Umzugskosten in der Steuererklärung angeben.
Für Ihren Job brauchen Sie einen Lkw- oder Busführerschein? Auch hier greift das Finanzamt unter die Arme.
Eine neue Brille, hohe Kosten beim Zahnarzt?
Sehr hohe selbst getragene Krankheitskosten wirken sich bei manchen Steuerzahlern positiv aus.
Treffen einer oder mehrere dieser Punkte auf Sie zu? Dann einfach Steuererklärung in KLARTAX erstellen, abgeben und mit Barem vom Finanzamt rechnen.
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Redaktion: Monika Stuart-Houghton