Fahrtkosten in der Steuererklärung – wie können Sie diese absetzen?

Sparen Sie bei Ihren täglichen Pendelkosten. Als Steuerpflichtiger können Sie Ihre Fahrtkosten als Werbungskosten ansetzen und so bares Geld sparen, besonders wenn Sie längere Strecken zurücklegen.

Frau sitzt im Zug vor aufgeklapptem Arbeits-Laptop und sieht auf ihr Smartphone.

Entfernungspauschale

Das Finanzamt gewährt für Pendler grundsätzlich eine Entfernungspauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer, ab dem 21. Entfernungskilometer für das Jahr 2021  35 Cent und für die Jahre 2022 bis 2026 sogar 38 Cent. Das bedeutet: Egal, ob Sie mit dem eigenen Auto, dem Fahrrad, zu Fuß, einer Fahrgemeinschaft oder mit dem Bus oder Bahn zur Arbeit fahren: Die Entfernungspauschale gilt für jedes Verkehrsmittel. Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, können Sie alternativ zur Pauschale die tatsächlichen Ticketkosten abrechnen, falls diese höher sein sollten.

Gut zu wissen: Bei den Fahrkosten lassen sich höchstens 4.500 Euro im Kalenderjahr absetzen. Wer mit dem eigenen Auto fährt und höhere Kosten hat, kann unter Umständen auch mehr zurückholen.

Kürzeste Strecke

Ansetzen können Sie die einfache Wegstrecke zur sogenannten ersten Tätigkeitsstätte. Diese bemisst sich nach der kürzesten Straßenverbindung. Wählen Sie regelmäßig eine offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke, um schneller den Arbeitsplatz zu erreichen, dürfen Sie diese angeben. Die erste Tätigkeitsstätte befindet sich in der Regel am jeweiligen Arbeitsplatz im Büro, in der Werkstatt oder am Sitz der Firma oder Behörde. Sie kann auch die Firma eines Kunden, eine Baustelle oder eine entfernte Filiale des Arbeitgebers sein. Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber Sie dieser Tätigkeitsstätte dauerhaft zugeordnet hat.

Anzahl Arbeitstage pro Jahr

Neben der Kilometerzahl für die kürzeste Wegstrecke ist für die Berechnung der Höhe der Pauschale die Anzahl der Arbeitstage pro Jahr entscheidend. Bei einer Fünf-Tage-Woche müssen Sie von 365 Tagen im Jahr die Wochenenden und Feiertage sowie die Urlaubs- und Krankheitstage abziehen. In der Regel akzeptiert das Finanzamt rund 220 Arbeitstage im Jahr. Beispiel: Wenn Sie bei einer Fünf-Tage-Woche jeden Tag 15 Kilometer einfach zur Arbeit fahren und dies im Jahr an 220 Tagen tun, ergibt sich eine Entfernungspauschale von 220 x 15 x 0,30 = 990 Euro.

Wichtig: Überschreiten Sie mit Ihren Fahrtkosten bereits die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1000 Euro bis zum Jahr 2021 bzw. 1200 Euro ab dem Jahr 2022, reduzieren Sie mit jedem weiteren Euro Werbungskosten – zum Beispiel durch den Kauf von Arbeitsmittel Ihre Steuerlast.

 

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