Eis und Schnee: Unfallkosten als Werbungskosten

Ein Autounfall ist schnell passiert, immer ärgerlich und meistens teuer. Aber einen kleinen Trost gibt es: Ist der Unfall auf Ihrem Arbeitsweg passiert, lassen sich die Unfallkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Was Sie dazu wissen sollten, lesen Sie hier.

Unfall auf dem Arbeitsweg als Werbungskosten absetzbar?

Diese Punkte müssen Sie beachten, damit das Finanzamt die Kosten anerkennt:

  1. Der Autounfall muss auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder auf einer dienstlichen Fahrt passieren.
  2. Sie müssen die Unfallkosten tatsächlich selbst gezahlt haben. Die angefallenen Ausgaben darf auch keine Versicherung, der Arbeitgeber oder ein anderer am Unfall Beteiligter erstattet haben.

Wenn Sie diese beiden Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Unfallkosten als Werbungskosten absetzen.

Was ist der Arbeitsweg bei Unfallkosten?

Der Fahrer muss sich auf dem Weg zur Arbeitsstätte, auf dem Rückweg nach Hause oder auf einer dienstlichen Fahrt befunden haben. Nur dann erkennt das Finanzamt die Autofahrt als Fahrt auf dem Arbeitsweg an.

Welche Reparaturkosten sind als Unfallkosten absetzbar?

Alle Kosten, die nicht von der Versicherung gedeckt sind oder von anderer Stelle erstattet werden. Dafür können Autofahrer mehr als nur die reinen Reparaturkosten des Pkw beim Finanzamt geltend machen. Zu den abzugsfähigen Unfallkosten zählt Folgendes:

  • Reparaturkosten für den eigenen Pkw
  • Selbstbeteiligung Kaskoversicherung
  • Kosten für einen Mietwagen
  • Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten
  • Krankheitskosten
  • Abschleppkosten

Folgende Nachweise sollten Sie außerdem für das Finanzamt bereit halten:

  • Polizeiprotokoll zum Unfall
  • Meldung an die Kfz-Versicherung
  • Nachweis der selbst getragenen Kosten (z. B. Werkstattrechnung)

Krankheitskosten als Werbungskosten absetzbar

Erleiden Steuerzahler:innen auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Unfall, können die durch den Unfall verursachten Krankheitskosten ebenfalls als Werbungskosten berücksichtigt werden.

 

 

 

Foto: © NDABCREATIVITY – stock.adobe.com

Neu: 27.11.2023

Redaktion: Monika Stuart-Houghton

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