Grundsätzlich sind Auszubildende ganz normale Arbeitnehmer die Steuern bezahlen müssen. Das gilt auch für Minderjährige. Auszubildende müssen aber nur dann Steuern zahlen, wenn sie jährlich mehr als einen bestimmten Betrag verdienen. Diesen Betrag nennt man Grundfreibetrag. Er wird bei der Steuererklärung automatisch berücksichtigt.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag?
Für das Jahr 2021 liegt der Grundfreibetrag bei 9.744 Euro. Das bedeutet, dass alle Einkommen unterhalb dieser Grenze steuerfrei bleiben. Im ersten Ausbildungsjahr werden wohl die meisten Auszubildenden unter diesem Betrag bleiben.
Auszubildende zahlen keine Steuern, wenn
- sie unter dem jährlichen Grundfreibetrag von 9.744 Euro (2021) oder
- mit Steuerklasse I weniger als 1.120 Euro brutto monatlich erhalten oder
- sie keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Verdient ein Azubi über 1.120 Euro pro Monat, dann fallen Steuern an. Aber keine Angst: der Arbeitgeber kümmert sich hier um alles und zieht Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer automatisch monatlich ab. In diesem Fall lohnt es sich meistens eine Steuererklärung abzugeben.
Clever: Ausgaben, die ein Azubi für seine Ausbildung hat, lassen sich oft mit der Steuererklärung zurückholen. Solche Kosten heißen Werbungskosten. Das sind zum Beispiel Fahrtkosten, zusätzliche Mietkosten oder Kosten für Lernmaterialien.
Kann ich einer Nebenbeschäftigung nachgehen?
Wenn der Arbeitgeber es erlaubt, dann ist es für Azubis möglich einen Nebenjob zu haben. Meistens sind das geringfügige Beschäftigungen, die auch "450-Euro-Job" oder "Minijob" genannt werden. Diese Nebenjobs sind dann ebenfalls steuerfrei und wirken sich auch nicht steuerlich auf die Ausbildungsvergütung aus. Bis zu 450 Euro zusätzlich monatlich sind einfach steuerfrei drin.
Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
Azubis können ihre Steuererklärung bis zu 4 Jahre rückwirkend abgeben. Der Stichtag für eine freiwillige Steuererklärung ist immer der 31. Dezember.
Nebenjob
Noch ein Tipp: Wenn der Arbeitgeber es erlaubt, dann ist es für Azubis möglich einen Nebenjob zu haben. Meistens sind das geringfügige Beschäftigungen, die auch „450-Euro-Job“ oder „Minijob“ genannt werden. Diese Nebenjobs sind dann ebenfalls steuerfrei und wirken sich auch nicht steuerlich auf die Ausbildungsvergütung aus. Bis zu 450 Euro zusätzlich monatlich sind einfach steuerfrei drin.
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