Haustierkosten von der Steuer absetzen: das sollten Tierbesitzer wissen

Tierbesitzer stellen sich jedes Jahr zur Urlaubszeit die Frage, wer sich um ihr Tier kümmert. Gewerbliche Tiersitter können teuer sein, aber unter bestimmten Bedingungen können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Bis zu 4.000 Euro pro Jahr oder 20 Prozent der Kosten können als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden.

Haustierkosten Hund vor blauem Hintergrund

Wie viel kostet es ein Haustier zu haben ?

Ein Haustier sein Eigen zu nennen ist unbezahlbar. Aber für eine Katze kommen im Monat ungefähr 60 Euro, für einen Hund circa 80 bis 100 Euro zusammen. Für manche Tierbesitzer gibt es keine Grenze nach oben, gut dass sich manche Kosten absetzen lassen.

Welche Steuervorteile gibt es für Haustiere und wann sind die Kosten absetzbar ?

Auch wenn die Liebe zu Haustieren grundsätzlich sehr groß ist. So sind die Kosten für das Finanzamt rein privat.
Nur die Betreuung des Tiers, der Tierfriseur und Tierhalterhaftpflicht werden steuerlich berücksichtigt.

Nur mit Rechnung

 

Nur wenn ein gewerblicher Profi engagiert wird, der eine Rechnung erstellt, sind die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar. Dasselbe gilt für den Tierfriseur. Der Steuervorteil lässt sich nur nutzen, wenn die Betreuung im privaten Haushalt des Besitzers stattfindet. Das heißt im Haus, in der Wohnung oder auf dem Grundstück. Dabei gelten dieselben Regeln wie für haushaltsnahe Dienstleistungen. Die Rechnungen von Bekannten oder der netten Nachbarin erkennt das Finanzamt leider nicht an.

Checkliste: Haushaltsnahe Dienstleistungen - So sparen Sie Steuern (klartax.de)

Eine Checkliste finden Sie hier:

  •  Die Betreuung erfolgt innerhalb des eigenen Haushalts.
  •  Der Tierfriseur schneidet die Haare zu Hause.
  •  Auf keinen Fall bar bezahlen, sondern überweisen.
  •  Auf Nachfrage können Sie die Rechnung und einen Bankbeleg vorlegen.
  •  Ausnahme: Gassi-Service, der darf natürlich auch außerhalb des Grundstücks erfolgen.
     

Einige Beispiele:

Beispiel 1: Familie Müller fährt zwei Wochen nach Italien in den Urlaub. Währenddessen kümmert sich ein Tiersitter liebevoll um die Hauskatze Luna. Die Rechnung beträgt 325 Euro. Davon lassen sich 65 Euro von der Steuer zurückholen.

Beispiel 2: Familie Müller bringt die Hauskatze Luna in die Tierpension. In diesem Fall können Sie nichts absetzen.

Beispiel 3: Max Huber lässt seinen Bobtail regelmäßig zu Hause von einer Hundefriseurin scheren. Im Jahr kommen hier 180 Euro zusammen. 36 Euro gibt es vom Finanzamt zurück. Beim Besuch im Hunde-Spa lässt sich wieder nichts absetzen.

Mehr zum Thema:

Tierhalterhaftpflicht in der Steuererklärung absetzen (klartax.de)

 

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