Freistellungsauftrag: Abgeltungsteuer clever umschiffen

Wer Kapitalerträge - also zum Beispiel Zinsen oder Dividenden - erhält, für den führt die Bank automatisch Steuern ans Finanzamt ab. 25 Prozent Abgeltungsteuer, darauf zusätzlich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Clever ist es einen Freistellungsauftrag zu erteilen.

Er stellt die Kapitalerträge steuerfrei. Sie müssen dann bis zu einem bestimmten Betrag keine Steuer zahlen.

Was sind Kapitalerträge?

Zinsen auf Bankguthaben gehören zu den Kapitalerträgen – etwa Guthaben auf Giro-, Tages- und Festgeldkonten. Wenn es an der Börse gut läuft, erhalten Anleger jährlich ein Stück vom Gewinn der jeweiligen Unternehmen ab, sogenannte Dividenden. Das können Erträge von Aktien, Aktienfonds, ETFs und anderen Anlagepapieren sein. Diese müssen versteuert werden, da sie der Abgeltungsteuer unterliegen.

Kursgewinne werden ebenfalls besteuert. Bis 2019 mussten Kursgewinne erst versteuert werden, wenn Anlagepapiere verkauft wurden. Seit 2019 werden Kursgewinne jedes Jahr pauschal besteuert.

Bis zu welcher Höhe lassen sich Steuern sparen?

Sparerpauschbetrag - Die gesetzlichen Höchstgrenzen:

  • 1.000 Euro Freistellungsauftrag einer Einzelperson
  • 2.000 Euro gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag eines Ehepaares / einge­tragener Lebenspartner
  • Wichtig: Erst wenn die Erträge die Freigrenzen übersteigen, wird die Abgeltungsteuer von 25 Prozent einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Wie stelle ich einen Freistellungsauftrag?

Das geht ganz einfach. Die meisten Banken stellen entsprechende Formulare zur Verfügung. Die Höhe Ihres Freistellungsauftrages können Sie bis zur gesetzlichen Höchstgrenze selbst festlegen. Es ist auch möglich den geltenden Höchstbetrag auf mehrere Kreditinstitute also bei Bank A und B zu verteilen.

Freistellungsauftrag erteilt: ein Beispiel

Leah hat regelmäßig in Aktienfonds bei Bank 1 gespart und nimmt 800 Euro im Jahr an Dividenden ein. Daneben hat sie bei Bank 2 ein Tages- und Festgeldkonto und erhält 145 Euro Zinsen pro Jahr.

Auf ihre Zinsen und Dividenden in Höhe von 945 Euro bei Bank 1 und 2  zahlt Leah keinen Cent Abgeltungsteuer. Denn sie bleibt knapp unter dem Freibetrag von 1.000 Euro für Unverheiratete und sie hat einen Freistellungsantrag gestellt.

Und was erfährt das Finanzamt über Ihre Konten?

Jedes Jahr melden Banken bis zum 01.03. die Höhe der im letzten Jahr tatsächlich freigestellten Kapitalerträge an das Bundeszentralamt für Steuern. Diese sind dazu gesetzlich verpflichtet.

In der Meldung stehen folgende Informationen:

  • Name, Anschrift und Geburtsdatum des/der Kunden
  • Die steuerliche Identifikationsnummer
  • Die Höhe der tatsächlich durch Freistellungsaufträge abgedeckten Kapitalerträge

 

Foto: © stock.adobe.com

Redaktion: Monika Stuart-Houghton

Aktualisiert: 14.02.2024

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