Nebenkosten: So sparen Mieter Steuern

Die Nebenkostenabrechnung liegt im Briefkasten. Für Viele erst mal kein schönes Gefühl. Doch egal, ob es sich um eine Nachzahlung oder um eine Rückerstattung handelt, in der Steuererklärung lassen sich einige Posten anteilig absetzen.

Welche Nebenkosten kann ich von der Steuer absetzen?

Hauptsächlich sind das Handwerkerleistungen und sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen.

Zu den Handwerkerleistungen zählen zum Beispiel: Schornsteinreinigung, Rohrreinigung, Austausch von Heizungszählern. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind zum Beispiel: Winterdienst, Treppenreinigung, Gartenarbeiten, Straßenreinigung.

Dabei sind einige Spielregeln zu beachten:

  • Keine Materialkosten

Es können nur die entstandenen Arbeits- und Maschinen- & Fahrtkosten der Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen geltend gemacht werden, aber keine Materialkosten.

  • Rechnung aufheben, nicht bar bezahlen

Um die haushaltsnahen Dienstleistungen von der Steuer abzusetzen, brauchen Sie unbedingt eine Rechnung und der Betrag muss von Ihrem Konto überwiesen worden sein. Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht. Auf Nachfrage müssen Sie sowohl die Rechnung als auch einen Bankbeleg vorlegen können.

  • Nebenkosten als Mieter

Wenn Sie zur Miete wohnen, zählen die Teile Ihrer Nebenkostenabrechnung – obwohl Sie die Leistungen gar nicht selbst beauftragt haben. Das sind zum Beispiel die anteiligen Ausgaben für Hausmeister, Gartenpflegearbeiten oder Winterdienst. Wichtig ist, dass die Positionen in der Abrechnung einzeln aufgeschlüsselt und Ihrer Wohnung zugeordnet sind. Ist das nicht der Fall, fragen Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung nach einer konkreten Auflistung.

Was kann ich nicht als Nebenkosten absetzen?

Strom, Gas, Wasser, Heizung, sowie Kabelanschluss kann man zum Beispiel nicht steuerlich absetzen.

Nebenkostenabrechnung liegt nicht vor

In dieser Situation kann man entweder die Nebenkosten angeben, die man wirklich gezahlt hat in dem Jahr oder diese Angaben erst einmal nicht auffüllen, später Einspruch einlegen und im Anschluss die Angaben vervollständigen.

Mehr dazu, lesen Sie hier:

Hilfen und Handwerker in Haus und Garten von der Steuer absetzen (klartax.de)

Foto: © stock.adobe.com

Redaktion: Monika Stuart-Houghton

Aktualisiert am 22.12.2023

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