Hilfe in Wohnung und Garten kostet. Clever, wenn Sie hier das Finanzamt beteiligen. Wie viel Sie von der Steuer absetzen können, hängt davon ab, was gemacht wurde. Haben Sie einen Handwerker beauftragt, können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten geltend machen. Pro Jahr höchstens 1.200 Euro, dieser Betrag wird bei Handwerkerkosten von brutto 6.000 Euro erreicht. Zu den begünstigten Beispielen für Handwerkerleistungen, die Sie von der Steuer absetzen können, zählen:
- Fensterreparaturen,
- Maler- und Lackierarbeiten,
- der Schornsteinfeger
- oder auch der Klavierstimmer.
Wenn Sie eine Putzhilfe beschäftigen oder eine Firma mit der Gartenpflege oder für einen privaten Umzug beauftragt haben, können Sie noch mehr absetzen – 20 Prozent der Arbeitskosten, bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Und wenn Sie eine Haushaltshilfe als Minijobber angemeldet haben – fürs Bügeln, Putzen oder Babysitten – dürfen Sie dafür noch einmal pro Jahr bis zu 510 Euro absetzen.
Beispiele für haushaltsnahe Dienstleistungen:
- Kochen
- Putzen
- Gartenarbeiten oder Winterdienst
- Betreuung von Kindern oder Haustieren
Klarer Vorteil: Am Ende wird abgezogen
Gut zu wissen: Ganz am Ende des Steuerbescheids werden die Kosten von Ihrer Steuer abgezogen – und wirken sich auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus. Die Steuerermäßigungen für Handwerker, haushaltsnahe Dienstleistungen und Minijobber können Sie alle auf einmal geltend machen. Im besten Fall erzielen Sie damit einen Steuerbonus von 5.710 Euro.