Kindergeld 2023: Wie können Eltern Steuern sparen?

Seit Januar 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich 250 Euro pro Kind. Neben dem Kindergeld gibt es weitere Steuervorteile, um die Kosten der Kindererziehung zu senken. Welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um die finanzielle Belastung zu reduzieren, lesen Sie hier.

Hände halten Papier Familienausschnitt Kindergeld

Oft reicht das Kindergeld allein nicht aus, um die hohen Kosten der Kindererziehung zu decken. Neben dem Kindergeld gibt es noch weitere Steuervorteile wie den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA), die Ihnen helfen können, die finanzielle Belastung der Kindererziehung zu reduzieren. Es ist jedoch wichtig zu wissen, welche Steuervorteile beantragt werden müssen. Eine Checkliste dazu finden Sie im Text.
 

Kindergeld Sätze und Steuervorteile: Was Eltern wissen müssen

Ab dem Jahr 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich 250 Euro pro Kind und Monat. In den Jahren 2022 und 2021 waren es 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte und 250 Euro ab dem vierten Kind.

Das Kindergeld für Kinder unter 25 Jahren ist grundsätzlich steuerfrei, muss aber in der Steuererklärung angegeben werden. Daneben gibt es noch den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA).
Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist. Außerdem spielt das Kindergeld auch bei der Kirchensteuer eine Rolle.

Für das Jahr 2022 beträgt der jährliche Kinderfreibetrag 5.620 Euro. Im Jahr 2023 erhöht er sich auf 6.024 Euro und im Jahr 2024 auf 6.384 Euro.

Und wie hoch ist der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) im Jahr 2023?

Der Freibetrag beträgt seit Januar 2023 jährlich 2.928 Euro. Bei getrennten Eltern steht jedem Elternteil jeweils der halbe Betrag zu.
 

Checkliste: Welche Steuervorteile muss man beantragen?

  • Kindergeld: Ja
  • Kinderfreibetrag: Nein
  • Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf: Nein
  • Kinderzuschlag: Ja

Sobald der Nachwuchs da ist, sollten Sie Kindergeld beantragen. Dies geht online auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

 

 

 

 

Redaktion: Monika Stuart-Houghton

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