Was ist der Lohnsteuerjahresausgleich?
Der Lohnsteuerjahresausgleich, oft einfach „Steuererklärung“ genannt, ist eine Möglichkeit für Arbeitnehmer:innen, ihre Steuerlast am Ende eines Jahres zu überprüfen und zu viel gezahlte Steuern zurückzufordern. Während des Jahres wird die Lohnsteuer direkt vom Gehalt abgezogen. Durch verschiedene Faktoren wie Freibeträge, Werbungskosten oder Sonderausgaben kann es jedoch dazu kommen, dass zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde. Diese Differenz kann im Rahmen der Steuererklärung vom Finanzamt zurückgefordert werden.
Wer sollte eine Steuererklärung abgeben?
Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer:innen in bestimmten Fällen verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Dazu gehören:
- mehrere Einkommensquellen (z.B. aus zwei Beschäftigungen)
- Erhalt von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld
- Arbeitnehmer:innen, die Freibeträge beim Finanzamt beantragt haben (z.B. für Werbungskosten oder Kinderfreibeträge)
- Arbeitnehmer:innen, die steuerfreie Arbeitgeberleistungen wie Kurzarbeitergeld erhalten haben
Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, kann es sich lohnen. Viele Arbeitnehmer erhalten nach der Abgabe eine Steuererstattung. Durchschnittlich liegt die Erstattung in Deutschland bei etwa 1.095 Euro, was für Viele einen erheblichen finanziellen Vorteil darstellt.
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Welche Ausgaben können geltend gemacht werden?
Die Höhe der Steuererstattung hängt maßgeblich davon ab, welche Ausgaben Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Hier einige der wichtigsten:
- Werbungskosten: Dazu zählen Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten und Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer. Auch Kosten für Bewerbungen oder Umzüge aus beruflichen Gründen können abgesetzt werden.
- Sonderausgaben: Hierzu gehören Beiträge zur Altersvorsorge, Kirchensteuer, Spenden, Unterhaltszahlungen und Kinderbetreuungskosten. Auch Krankheitskosten, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, können unter bestimmten Bedingungen geltend gemacht werden.
- Außergewöhnliche Belastungen: Dazu zählen beispielsweise hohe Krankheitskosten, die durch eine chronische Krankheit oder einen Unfall entstanden sind, sowie Pflegekosten für Angehörige.
- Handwerkerleistungen: Auch Ausgaben für Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Reinigungsarbeiten oder Gartenpflege, können bis zu einem gewissen Betrag steuerlich abgesetzt werden.
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Wie wird der Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt?
Der Lohnsteuerjahresausgleich erfolgt durch die Abgabe einer Steuererklärung beim Finanzamt. Dies kann elektronisch zum Beispiel mit KLARTAX geschehen.
Der Prozess ist einfacher, als Sie denken. KLARTAX bietet oft automatische Berechnungen und gibt hilfreiche Tipps, um mögliche Steuervorteile zu identifizieren.
Frist endet am 2. September
Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Vorjahr endet normalerweise am 31. Juli des Folgejahres. 2024 endet die Frist am 2. September. Es ist ratsam, sich nicht bis zum letzten Moment Zeit zu lassen, da das Finanzamt bei verspäteter Abgabe unter Umständen Säumniszuschläge erheben kann.
Um das Beste aus dem Lohnsteuerjahresausgleich herauszuholen, ist es wichtig, alle Belege und Nachweise sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Dies erleichtert nicht nur das Ausfüllen der Steuererklärung, sondern schützt auch vor möglichen Nachfragen durch das Finanzamt.
Fazit
Der Lohnsteuerjahresausgleich ist eine hervorragende Gelegenheit, sich einen Teil der gezahlten Steuern zurückzuholen. Auch wenn die Steuererklärung auf den ersten Blick kompliziert erscheinen mag, lohnt sich der Aufwand meist finanziell. Mit der richtigen Vorbereitung und den passenden Tipps können Arbeitnehmer oft eine beträchtliche Rückzahlung erwarten. Nutzen Sie die Chance und prüfen Sie, ob auch Sie von einer Steuererstattung profitieren können!
Foto: © stock.adobe.com
Redaktion: Monika Stuart-Houghton
Neu am 09.08.2024
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