Fünf Tipps, um bis zum Jahresende Steuern zu sparen
Bei aller Hektik, die jedes Jahr kurz vor Weihnachten und Silvester herrscht, sollten Sie Ihre Finanzen nicht aus dem Blick verlieren. Clever ist, wer…
Mehr erfahrenEndlich 18 Jahre alt! Jetzt ist der Nachwuchs selbst für sich verantwortlich. Aber wie sieht es mit der finanziellen Seite aus ? Schön wäre es, den Staat weiter an den Kosten zu beteiligen. Unter welchen Voraussetzungen das möglich ist, lesen Sie hier.
Bis zum 25. Geburtstag steht Ihnen der Kinderfreibetrag zu, sollte Ihr Kind eine erste Ausbildung machen oder studieren. Genauso lange erhalten Sie das monatliche Kindergeld.
Der Anspruch bleibt ebenfalls bestehen bei
hr Kind ist noch nicht 25 Jahre alt. Es hat bereits einen Abschluss, beginnt aber eine weitere Ausbildung oder ein Studium. Arbeitet das Kind dann nur im Rahmen seiner Ausbildung oder nur in einem Minijob oder höchstens 20 Stunden pro Woche, können Sie ebenfalls Kindergeld und Freibeträge geltend machen.
Ihr Kind ist behindert und kann nicht für seinen eigenen Lebensunterhalt sorgen. Die Behinderung ist eingetreten bevor Ihr Kind 25 Jahre alt war oder vor dem Jahr 2007 und bevor Ihr Kind 27 Jahre alt war. Dann stehen Ihnen Kindergeld und Freibeträge zu.
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