Das Finanzamt unterstützt das Home-Office für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 - unabhängig von einem separaten Arbeitszimmer.
Die Homeoffice-Pauschale beträgt 600 Euro pro Jahr. Mit der Home-Office-Pauschale von 600 Euro pro Jahr können bis zu 120 Tage (5 Euro pro Tag) steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich können Kosten für Telefon, Internet und Arbeitsmittel z.B. Büromöbel in der Steuererklärung angegeben werden. Die Home-Office-Pauschale ist bereits in der Werbungskostenpauschale enthalten.
Für alle, die ohne eigenes Arbeitszimmer im Home-Office arbeiten gibt es gute Nachrichten:
Ab 2023 können bis zu 210 Tage Homeoffice und bis zu 1.260 Euro (6 Euro pro Tag) steuerlich geltend gemacht werden.
Häusliches Arbeitszimmer
Ein häusliches Arbeitszimmer bietet Steuervorteile unter bestimmten Voraussetzungen. Arbeitsmittel wie Büromöbel können bis zu 952 Euro pro Gegenstand direkt steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie mindestens 90% beruflich genutzt werden. Telefon- und Internetkosten können ebenfalls als Werbungskosten angegeben werden, entweder pauschal mit 20% oder mit einem Einzelnachweis. Technische Ausrüstung, wie Laptops, kann ebenfalls bis zu 952 Euro pro Gegenstand steuerlich geltend gemacht werden. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in diesem Beitrag: Arbeitsmittel von der Steuer absetzen
Ein separates Arbeitszimmer kann ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden, sofern kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder das Arbeitszimmer ausschließlich oder nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird.
Kann ich Telefon und Internet von der Steuer absetzen?
Ja. In bestimmten Fällen können die Kosten für den privaten Telefonanschluss und für das private Internet als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden. Wichtiges Kriterium: Home-Office oder Telearbeit. Da dies im Moment bei vielen Steuerzahlern gegeben ist, können
- Kosten pauschal mit 20 Prozent der gesamten Rechnungssumme geltend gemacht werden oder
- mit einem Einzelnachweis die tatsächlichen Kosten angegeben werden.
Ein neuer Laptop oder Bildschirm?
Klar. Technische Ausrüstung für Ihre Arbeit zählt ebenfalls zu den Arbeitsmitteln und kann bis 952 Euro pro Gegenstand direkt bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Betragen die Kosten pro Arbeitsmittel über 952 Euro, müssen sie auf mehrere Jahre verteilt werden. Werden Kosten für Laptop & Co. vom Arbeitgeber erstattet, sollten sie nicht in der Steuererklärung auftauchen.
Ich habe mir ein separates Arbeitszimmer eingerichtet, um in Ruhe arbeiten zu können. Kann ich das absetzen?
Ja. Dazu muss aber eine der folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihnen steht für Ihre berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Dann können Sie im Jahr bis zu 1.250 Euro von der Steuer absetzen
oder - Das Arbeitszimmer ist sogar der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit. Dann können Kosten für ein Arbeitszimmer unbegrenzt angegeben werden.
Wenn der Arbeitgeber anordnet, dass Sie im Home-Office arbeiten müssen, ist zumindest das erste Kriterium schon mal erfüllt. Dies sollten Sie sich auf jeden Fall schriftlich vom Chef bestätigen lassen. Denn arbeiten Sie nur freiwillig im Homeoffice und könnten stattdessen auch im Büro arbeiten, zählt das nicht.
Absetzbar sind beispielweise die anteiligen Kosten für Miete, Strom und die Büroausstattung. Sie waren während des Kalenderjahres nur drei Monate im Home-Office? Dann gilt das für die Kosten, die während dieser Zeit angefallen sind. Das Finanzamt berücksichtigt Ausgaben aber bis zum vollen Höchstbetrag von 1.250 Euro. Noch ein Tipp: Auch in Corona-Zeiten muss es sich um einen Raum handeln, der kein Durchgangszimmer ist und der ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Nur bis zu 10 Prozent private Mitbenutzung ist erlaubt. Also: In diesem Zimmer dürfen keine privaten Dinge stehen wie Couch, Fernseher oder Gästebett.
Kann ich die erhöhten Stromkosten von der Steuer absetzen?
Nur im Zusammenhang mit dem häuslichen Arbeitszimmer.
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