Tue Gutes und rede darüber: Wenn es um Spenden geht, sollte man dies am besten auch mit dem Finanzamt tun. Denn Spenden sind steuerlich absetzbar. Voraussetzung: Sie werden ohne Gegenleistung für steuerbegünstigte Zwecke an entsprechende Organisationen geleistet.
In welcher Höhe sind Spenden steuerlich absetzbar?
Spenden sind bis zu einer Höhe von 20 Prozent der eigenen Einkünfte abzugsfähig. Bei geringen Spenden bis zu 200 Euro reicht ein Kontoauszug als Nachweis aus. Eingetragen werden Spenden unter den Sonderausgaben. Doch nicht immer muss Geld überwiesen werden, damit das Finanzamt das Geschenk als Spende einstuft. Auch Sachspenden sind steuerlich begünstigt. Ob Kleider für Bedürftige oder Bücher für die Bibliothek: All das kann sich steuerlich bezahlt machen.
Bedingung ist,
- die Sachspende wird unmittelbar für die ideellen steuerbegünstigten Zwecke des Vereins verwendet
- oder etwa eine Tombola, deren Ertrag in begünstigte Zwecke fließt.
- Der Wert der Sachspende wird angegeben.
Wie kann ich den Wert einer Sachspende ermitteln?
Bei neuen Gegenständen ergibt sich der Wert aus der Rechnung. Den Kaufbeleg benötigen Sie als Nachweis und müssen ihn deshalb aufbewahren. Bei gebrauchten Dingen bestimmt sich der Marktwert durch den Preis, der bei einem Verkauf zu erzielen wäre. Dabei spielen Art und Zustand eine Rolle. Wenn es einen "Markt" für den Gegenstand gibt, können Sie Preise einfach vergleichen – zum Beispiel in Kleinanzeigen. Ansonsten schätzen Sie die Sachen. Dabei sind Neuwert, Zustand und Alter der Spende ausschlaggebend.
Zuwendungsbestätigungen unbedingt aufbewahren
Ob Geld- oder Sachspende – immer benötigen Sie eine Zuwendungsbestätigung der Organisation.