Finanzen im Blick und gleichzeitig Steuern sparen
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Mehr erfahrenSteuerersparnis durch Spenden: So machen Sie Ihre Geld- oder Sachspenden bei der Steuererklärung geltend – auch ohne Spendenbescheinigung bei Spenden bis 300 Euro.
Tue Gutes und rede darüber: Wenn es um Spenden geht, sollte man dies am besten auch mit dem Finanzamt tun. Denn Spenden sind steuerlich absetzbar. Voraussetzung: Sie werden ohne Gegenleistung für steuerbegünstigte Zwecke an entsprechende Organisationen geleistet.
Spenden sind bis zu einer Höhe von 20 Prozent der eigenen Einkünfte abzugsfähig. Bei geringen Spenden bis zu 300 Euro reicht ein Kontoauszug als Nachweis aus. Eingetragen werden Spenden unter den Sonderausgaben. Doch nicht immer muss Geld überwiesen werden, damit das Finanzamt das Geschenk als Spende einstuft. Auch Sachspenden sind steuerlich begünstigt. Ob Kleider für Bedürftige oder Bücher für die Bibliothek: All das kann sich steuerlich bezahlt machen.
Bedingung ist,
Bei neuen Gegenständen ergibt sich der Wert aus der Rechnung. Den Kaufbeleg benötigen Sie als Nachweis und müssen ihn deshalb aufbewahren. Bei gebrauchten Dingen bestimmt sich der Marktwert durch den Preis, der bei einem Verkauf zu erzielen wäre. Dabei spielen Art und Zustand eine Rolle. Wenn es einen "Markt" für den Gegenstand gibt, können Sie Preise einfach vergleichen – zum Beispiel in Kleinanzeigen. Ansonsten schätzen Sie die Sachen. Dabei sind Neuwert, Zustand und Alter der Spende ausschlaggebend.
Ob Geld- oder Sachspende – immer benötigen Sie eine Zuwendungsbestätigung der Organisation.
Bewahren Sie diese Spendenquittung unbedingt auf. Für Sachspenden gibt es eigene Vordrucke, in die genaue Angaben über Alter, Zustand und Kaufpreis jedes gespendeten Gegenstandseingetragen werden müssen. Eine Sammelzuwendungsbestätigung ohne detaillierte Auflistung und Bewertung erkennt das Finanzamt nicht an.
Als Arbeitnehmer können Sie es sich noch einfacher machen und einen Teil Ihres Lohns spenden. Der Arbeitgeber behält den Anteil vom Bruttogehalt ein - zum Beispiel 100 Euro - und überweist ihn an die Organisation, für die Sie spenden. Das gespendete Geld bleibt lohnsteuerfrei und erscheint erst gar nicht in der Lohnsteuerbescheinigung.
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Redaktion: Monika Stuart-Houghton
Aktualisiert am 29.02.2024