Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag & Co.
Arbeitnehmer erhalten seit 2020 mehr Netto vom Brutto. Grund dafür ist zum einen der erhöhte Grundfreibetrag: 9.408 in 2020 statt 9.168 Euro in 2019. Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem gar keine Steuern fällig werden. Zum anderen wurden die so genannten Eckwerte des Einkommensteuertarifs verschoben. Das heißt, die Werte, ab denen ein jeweils höherer Steuersatz gilt, wurden entsprechend angehoben.
Sie haben Kinder? Auch für Familien gibt es gute Nachrichten. Das Kindergeld wurde zum 01.07.2019 um 10 Euro pro Monat erhöht. Dementsprechend steigt der Kinderfreibetrag von 7.620 Euro (2019) auf 7.812 Euro (2020). Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen ist wie der Grundfreibetrag ebenfalls auf 9.408 Euro gestiegen.