Was gilt bei Unterlagen zur Steuererklärung?
Seit 2017 müssen bei der Steuererklärung keine Belege mehr als Nachweis miteingereicht werden, trotzdem gibt es für Steuerbürger:innen eine Belegvorhaltepflicht. Das Finanzamt kann Sie dadurch jederzeit dazu auffordern, Ihre Belege vorzulegen.
Wichtige Belege für die Steuererklärung sind zum Beispiel:
- Handwerkerrechnungen
- Spendenbescheinigungen
- Nachweise zu Lohnersatzleistungen
Wie lange sollte man Belege für die Steuer aufheben?
Sie sollten Ihre Unterlagen zur Steuererklärung mindestens bis zum Ablauf der Einspruchsfrist aufbewahren. Wenn Sie Einspruch eingelegt haben, dann sollten Sie mindestens bis zum Abschluss des Verfahrens Ihre Nachweise aufheben. Wenn Ihr Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung steht oder mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen ist, sollten Sie Ihre Belege noch länger behalten. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei Spenden: Zuwendungsbestätigungen von gemeinnützigen Organisationen müssen mindestens ein Jahr nach Erhalt des Steuerbescheids aufbewahrt werden.
Steuerunterlagen sollten nach Abgabe der Steuererklärung deswegen vier Jahre lang aufgehoben werden. Wer Einnahmen von über 500.000 Euro im Jahr hat, muss Belege sogar für sechs Jahre aufbewahren.
Hinweis: Die Aufbewahrungsfrist beginnt am Ende eines Kalenderjahres, in dem das Dokument ausgestellt worden ist.
Noch ein Tipp: Sammeln Sie Ihre Belege unterjährig ganz einfach in KLARTAX. Dazu müssen Sie den jeweiligen Nachweis nur abfotografieren und hochladen.
Wie lange sollte man den Steuerbescheid aufbewahren?
Ihre Steuerbescheide sollten Sie mindestens zehn Jahre lang aufbewahren.
Welche Unterlagen sollte man dauerhaft behalten?
Dokumente, die Ihre Identität nachweisen oder Auskunft über Ihre finanzielle Lage, sowie Ihren Berufsweg geben, sollten Sie Ihr Leben lang aufbewahren.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Geburts- und Heiratsurkunden
- Unterlagen zur Renten- und Sozialversicherung
- Zeugnisse (z.B. zu Berufsabschlüssen)
- Dokumente zu Immobilienkäufen
Diese Belege sollten Sie mindestens bis zur Rente aufbewahren:
- Arbeitsverträge
- Zeiten der Arbeitslosigkeit
- Meldungen zur Sozialversicherung
- Bezug von Sozialleistungen
- Jährliche Lohnsteuerbescheinigung
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Redaktion: Monika Stuart-Houghton und Duygu Aslantas, Quelle: § 147 AO
Aktualisiert am 18.03.2024