Clever Steuervorteile nutzen: Ihr Handy von der Steuer absetzen

Wussten Sie eigentlich, dass Sie unter bestimmten Umständen die Kosten für Ihr Handy von der Steuer absetzen können? In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür gelten, wie Sie Ihr Handy steuerlich absetzen können und welche steuerlichen Vorteile dies mit sich bringt.

Wann kann ich mein Handy von der Steuer absetzen?

Die Kosten für Ihr Handy können Sie von der Steuer absetzen, wenn es beruflich genutzt wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihre Arbeit die berufliche Nutzung Ihres Handys erfordert, beispielsweise für dienstliche Telefonate oder E-Mails.

Welche Kosten kann ich absetzen?

Zu den absetzbaren Kosten für Ihr Handy gehören in erster Linie die monatlichen Gebühren für Ihren Mobilfunkvertrag sowie die Anschaffungskosten für das Handy selbst, sofern es ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt wird. Auch Reparatur- und Wartungskosten können unter bestimmten Umständen absetzbar sein.

Wie setze ich mein Handy steuerlich ab?

Um Ihr Handy steuerlich abzusetzen, müssen Sie die berufliche Nutzung nachweisen können. Dazu sollten Sie beispielsweise eine Aufstellung darüber führen, wie viel Prozent der Nutzung beruflich erfolgt und wie viel privat. Dies kann anhand von Telefonrechnungen oder einer Aufzeichnung der dienstlichen Anrufe und E-Mails erfolgen.

Welche steuerlichen Vorteile bringt das?

Das Absetzen der Kosten für Ihr Handy von der Steuer kann Ihre Steuerlast reduzieren und somit zu einer höheren Steuererstattung führen. Zudem mindert es Ihre steuerpflichtigen Einkünfte, was sich positiv auf Ihre Einkommensteuer auswirkt.

Fazit:

Das Absetzen der Kosten für Ihr Handy von der Steuer kann eine attraktive Möglichkeit sein, Ihre Steuerlast zu reduzieren und steuerliche Vorteile zu nutzen. Stellen Sie sicher, dass Sie die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit erfüllen und dokumentieren Sie die berufliche Nutzung Ihres Handys sorgfältig. 

Foto: © stock.adobe.com

Redaktion: Monika Stuart-Houghton

Neu am 03.04.2024

Starten Sie jetzt mit KLARTAX