Steuererklärung Frist: Bis wann müssen Sie abgeben?

Der nächste Abgabetermin für die Steuererklärung 2023 ist am 02.09.2024. Wer die Frist versäumt, kann mit einem Verspätungszuschlag, Zwangsgeld, einer Steuerschätzung und Zinsen rechnen.

Bis zu welchem Datum muss die Steuererklärung eingereicht werden?

Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, haben normalerweise bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie gelten seit 2021 für die Jahre 2021 bis 2024 längere Fristen:

  • Für das Jahr 2023: 02.09.2024
  • Für das Jahr 2022: 02.10.2023

Wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, sondern Ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, haben Sie relativ viel Zeit: nämlich genau vier Jahre nach Ablauf des zu veranlagenden Steuerjahres.
Das bedeutet, dass zum Beispiel die Steuererklärung für das Jahr 2022 bis spätestens 31.12.2026 beim Finanzamt eingegangen sein muss, um bearbeitet werden zu können.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber zieht jeden Monat für Arbeitnehmer Lohnsteuer ab und bezahlt so Ihre Steuerschuld. Damit ist eigentlich alles erledigt.

Aber ganz konkret - in den folgenden Fällen geben Sie auf jeden Fall eine Steuererklärung ab:

  • Sie und Ihr Partner haben Arbeitslohn bezogen und die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit einem eingetragenen Faktor gewählt z.B. Ehegattensplitting.
  • Sie haben Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug oder Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro, zum Beispiel: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld oder Elterngeld.
  • Sie haben mehrere Jobs und jeweils Lohn bekommen.
  • Es liegen Kapitalerträge vor, die über den Sparerpauschbetrag liegen und für die keine Abgeltungsteuer erhoben werden konnte.
  • Ein Ehepartner hatte das ganze Jahr oder zeitweise die Steuerklasse V oder VI.

Zu spät oder gar nicht abgegeben? Droht eine Strafe?

Wer es nicht rechtzeitig schafft seine Steuererklärung abzugeben, kann eine Fristverlängerung beantragen. Hierzu reicht meistens schon eine E-Mail oder schickt ganz klassisch einen Brief an das zuständige Finanzamt. 

Liegt keine verlängerte Frist vor, sind mögliche Konsequenzen Verspätungszuschlag, Zwangsgeld, Steuerschätzung und Zinsen. Landet die Steuererklärung erst nach der Frist beim Finanzamt, wird ein Verspätungszuschlag festgesetzt. Der Zuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, aber mindestens 25 Euro pro angefangenen Monat.

In besonders schweren Fällen ist mit einem Zwangsgeld zu rechnen, wenn man die Erklärung vertrödelt. Dieses wird zusätzlich zum Verspätungszuschlag fällig und liegt im Ermessen des Finanzbeamten. Und: Verspätungszinsen werden ebenfalls fällig.

Belege erfassen: Steuererklärung einfach vorbereiten und schneller abgeben

Viele Ausgaben, die Sie in der Steuererklärung steuermindernd ansetzen können, laufen über das Konto. Beispiele sind: Versicherungsbeiträge, Ausgaben für Handwerker oder Dienstleistungen im Haushalt oder Spenden. Binden Sie daher Ihr Girokonto in die Steuer-App KLARTAX ein! Falls Sie mehrere Konten haben, gerne auch zwei oder mehr. Die Steuer-App KLARTAX gibt Ihnen dann Hinweise, welche Kontobewegungen steuerrelevant sein könnten. Diese können Sie dann bequem für Ihre nächste Steuererklärung vormerken. Und – falls vorhanden – den zugehörigen Beleg hochladen.

Ein Beispiel: Sie bekommen vom Kaminkehrer eine Rechnung und bezahlen diese über Ihr Bankkonto. Dann können Sie diese Buchung für die nächste Steuer vormerken und die Rechnung, die Sie mit Ihrem Smartphone fotografiert haben, direkt damit verknüpfen. Damit erledigen Sie bereits unterjährig bequem und unkompliziert einen großen Teil der Arbeit für die Steuer.

Wichtig: Kontoumsätze regelmäßig abrufen

Viele Banken liefern Buchungen standardmäßig nur für die letzten 90 oder 180 Tage. Daher ist es wichtig, dass Sie regelmäßig mit KLARTAX Ihr Konto abrufen. KLARTAX sichert einmal abgerufene Kontobewegungen für Sie in Ihrem Datentresor. Lückenlose Kontoumsätze helfen Ihnen somit automatisch, das Optimale aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen.

 

Redaktion: Monika Stuart-Houghton

Aktualisiert am 22.12.2023

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