Finanzielle Entlastung: Das ändert sich 2024 bei der Steuer

Das Jahr 2024 bringt einige Veränderungen in der deutschen Steuerlandschaft mit sich. Diese Neuerungen werden sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Steueränderungen und ihre potenziellen Auswirkungen.

Höherer Grundfreibetrag

Im Jahr 2024 wird der Grundfreibetrag von derzeit 10.908 Euro auf 11.604 Euro erhöht. Das bedeutet, dass für Einzelpersonen bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 11.604 Euro keine Einkommensteuer anfällt. Bei verheirateten Paaren, die gemeinsam veranlagt werden, verdoppelt sich dieser Betrag auf 23.208 Euro.

Höherer Kinderfreibetrag 2024

Der Kinderfreibetrag wird für das Jahr 2024 von bisher 6.024 Euro auf 6.384 Euro angehoben. Das entspricht je Elternteil 3.192 Euro.

Soli-Freigrenze 2024

Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird ab 2024 auf 18.130 Euro (für zusammenveranlagte Ehepaare 36.260 Euro) angehoben. Falls die zu zahlende Einkommensteuer unter dieser Freigrenze liegt, entfällt der Solidaritätszuschlag.

Spitzensteuersatz

Der reguläre Spitzensteuersatz in Deutschland beträgt normalerweise 42 Prozent. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro für Einzelpersonen bzw. 555.651 Euro für verheiratete Paare erhöht sich der Steuersatz für Spitzenverdiener um weitere drei Prozentpunkte.

Umsatzsteuersatz in der Gastronomie

Der während der Corona-Krise eingeführte siebenprozentige Umsatzsteuersatz für vor Ort verzehrte Speisen gilt nur noch bis zum 31. Dezember 2023. Ab dem 1. Januar 2024 wird der Umsatzsteuersatz für diese Speisen wieder auf 19 Prozent angehoben. Für Speisen zum Mitnehmen oder beim Lieferservice bleibt jedoch der ermäßigte Steuersatz erhalten.

Steuererklärung nach Lohnsteuerfreibetrag

Arbeitnehmer, die für das Jahr 2024 einen Lohnsteuerfreibetrag beim Finanzamt beantragen, müssen grundsätzlich eine Steuererklärung einreichen. Wenn jedoch das Einkommen im Jahr 2024 weniger als 12.870 Euro für Einzelpersonen bzw. 24.510 Euro für verheiratete Paare beträgt, entfällt die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung.

Beiträge in betriebliche Altersvorsorge

Arbeitnehmer, die eine Sonderzahlung, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld, in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln, können bis zu 7.248 Euro lohnsteuerfrei einzahlen. Diese Entgeltumwandlung ist auch sozialversicherungsfrei, wenn die Beiträge die Grenze von 3.624 Euro nicht überschreiten.

Foto: © adobestock.com

Redaktion: Monika Stuart-Houghton

Neu: 14.12.2023

Starten Sie jetzt mit KLARTAX