Wer darf bei der Steuererklärung helfen?

Freunden, Bekannten oder Arbeitskollegen bei der Steuererklärung helfen? Das ist keine gute Idee. Kommt es „ganz dick“, droht ein Bußgeld. Gut, dass Sie mit KLARTAX Ihre Steuererklärung 2023 einfach selbst erledigen. Hier ein Überblick.

Wer kann mir bei meiner Steuererklärung 2023 helfen?

Es gibt klare Regeln: Nach dem Steuerberatungsgesetz darf eine entgeltliche Hilfeleistung bei der Steuererklärung 2023 ausschließlich von Personen und Vereinigungen erbracht werden, die hierzu ausdrücklich befugt sind. Darunterfallen

  • Steuerberater:innen,
  • Lohnsteuerhilfevereine,
  • Rechtsanwält:innen,
  • Wirtschaftsprüfer:innen und vereidigte Buchprüfer:innen.

Wichtig: Darüber hinaus dürfen keine weiteren Personen und Vereinigungen entgeltliche steuerliche Hilfeleistungen erbringen und bei der Steuererklärung helfen.


Unentgeltliche Hilfe in Steuersachen

Gut zu wissen: Erlaubt ist nach geltender Rechtslage die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen nur bei Angehörigen im Sinne des § 15 AO. Das sind:

  • Ehepartner/in, Verlobte/r,
  • Eltern, Großeltern,
  • Kinder, Enkelkinder,
  • Schwiegereltern, Schwiegersohn und -tochter,
  • Geschwister, Schwager, Schwägerin,
  • Onkel, Tante, Neffe, Nichte.

Maximum an Steuererstattung bei der Steuererklärung 2023

Durch die kinderleichte Bedienung von KLARTAX brauchen Sie kein Steuer-Experte zu sein: Sie müssen nur leicht verständliche Fragen beantworten, Belege hochladen und das Maximum an Steuererstattung herausholen. Im Durchschnitt 1.095 Euro laut Statistischem Bundesamt. Starten Sie gleich Ihre Steuererklärung 2023.

 

 

 

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Redaktion: Monika Stuart-Houghton

Quelle: Digitales Finanzamt Hessen Hilfe bei der Steuererklärung | Ihr digitales Finanzamt Hessen, § 15 AO

Aktualisiert: 18.03.2024

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