Denn: zu den häufigsten Fehlern bei der Steuererklärung gehören
- Ausgaben vergessen
- Belege nicht aufgehoben
- Tippfehler
Gut zu wissen: Seit 2017 gibt es keine Belegvorlagepflicht mehr, sondern eine sogenannte Belegvorhaltepflicht. Im Klartext heißt das, dass Sie die Belege zwar aufheben müssen, aber nicht verpflichtet sind, diese mit der Steuererklärung an das Finanzamt zu schicken. Trotzdem sollten Sie sämtliche Nachweise aufbewahren, bis der Steuerbescheid rechtskräftig und somit ein Einspruch nicht mehr möglich ist.
So verschenken Sie keinen Euro mehr
Laden Sie alle Belege, die für Ihre Steuererklärung wichtig sind schnell in Ihre App hoch. Zum Beispiel gleich, wenn Sie die Rechnung des Malers erhalten. Dann vergessen Sie diese nicht und müssen nicht umständlich in Ihrem alten Schuhkarton kramen, wenn Sie Ihre Steuererklärung erledigen.
Beispiele für Belege oder Quittungen, die Sie in KLARTAX hochladen:
- Arbeitsmittel
- typische Berufsbekleidung
- Aufwendungen für ein Arbeitszimmer
- Reisekosten (Bahntickets, Bahncard, Mietwagen)
- Bewerbungskosten
- Doppelte Haushaltsführung (z.B. Mietvertrag Zweitwohnung, Strom, Telefon und Nebenkosten)
- Kinderbetreuungskosten
- Schulgeld für begünstigte Schulen
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei privat versicherten Kindern
- Kranken- und Pflegeversicherung,
- Erwerbsunfähigkeits- und
- Berufsunfähigkeitsversicherung,
- Unfall- und (Kfz-)Haftpflichtversicherung,
- Lebens- und Rentenversicherung
- Riester-Rente
- Kosten für eigene Berufsausbildung (Teilnahmebescheinigung, Rechnung Teilnahmegebühr)
- Krankheitskosten, wie Medikamente, selbst gezahlte Arztkosten, krankheitskosten
- Brille, Abrechnung mit Krankenversicherung und Beihilfestelle, Fahrtkosten
- Kurkosten (amtsärztliches Attest vor Kurbeginn)
- Kosten für den Heilpraktiker
- Handwerkerleistungen z.B. Schornsteinfeger, Elektriker, Fensterbauer
- Gartenarbeiten
Gibt es Belege und Nachweise die ich beilegen muss?
Ja. Gibt es. Zum Beispiel: Spendenbescheinigungen, Nachweis der Behinderung im ersten Jahr oder bei Änderung des Nachweises. Steuerbescheinigung über Kapitalerträge, für die keine Kirchensteuer einbehalten wurde, obwohl eine Kirchensteuerpflicht besteht. Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen, wenn ein Antrag auf die Arbeitnehmer-Sparzulage gestellt wird.
Bei beruflich bedingten Umzügen oder einer doppelten Haushaltsführung, sollten Sie die Belege direkt mitschicken, um Rückfragen Ihres Finanzbeamten zu vermeiden.
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