Steuererklärung: Längere Abgabefrist für 2020

Wer seine Steuererklärung für 2020 selbst erledigt, hat dieses Mal länger Zeit diese beim Finanzamt abzugeben.

Sie erledigen Ihre Steuererklärung zum Beispiel mit KLARTAX selbst? Dann haben Sie dieses Mal länger Zeit diese beim Finanzamt abzugeben. 

Der Bundesrat hat am 25.06.2021 der Verlängerung der Abgabefrist zugestimmt. Und wie lange haben Sie jetzt mehr Zeit? Für die Abgabe der Steuererklärung 2020 können Sie sich folgende Fristen in Ihrem Kalender notieren:

Für sogenannte "nicht beratene Steuerpflichtiger", ist der letzte Abgabetermin beim Finanzamt am 31.10.2021. Normalerweise endet die Frist am 31. Juli eines jeden Jahres.

Steuerzahler, deren Steuererklärung von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater erstellt wird, können sich bis zum 31.05.2022 Zeit lassen.

Steuererklärung zu spät oder gar nicht abgegeben – was passiert dann?

Wer es nicht rechtzeitig schafft seine Steuererklärung abzugeben, kann eine Fristverlängerung beantragen. Hierzu reicht meistens schon eine E-Mail oder man schickt ganz klassisch einen Brief an das zuständige Finanzamt. Wird diese gewährt, ist man auf der sicheren Seite.

Liegt keine verlängerte Frist vor, sind mögliche Konsequenzen Verspätungszuschlag, Zwangsgeld, Steuerschätzung und Zinsen. Landet die Steuererklärung erst nach der Frist beim Finanzamt, wird ein Verspätungszuschlag festgesetzt. Der Zuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, aber mindestens 25 Euro pro angefangenen Monat.

In besonders schweren Fällen ist mit einem Zwangsgeld zu rechnen, wenn man die Erklärung vertrödelt. Dieses wird zusätzlich zum Verspätungszuschlag fällig und liegt im Ermessen des Finanzbeamten. Und: Verspätungszinsen werden ebenfalls fällig.

In jedem Fall lohnt es sich die Steuererklärung innerhalb der Frist abzugeben.

 

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