Finanzielle Entlastung für Steuerpflichtige: Die wichtigsten Neuerungen im Jahr 2023
Wie jedes Jahr bringt der Jahreswechsel gesetzliche Änderungen mit sich. Einige davon machen sich für Steuerpflichtige und Verbraucher direkt…
Mehr erfahrenEgal ob im THW, in einem Sportverein oder bei den Maltesern. Mehr als 30 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich laut Freiwilligensurvey ehrenamtlich. Wenn der Verein dieses Engagement belohnt - Sie also Geld dafür bekommen - können Sie Steuern sparen.
Obwohl das Ehrenamt als Aufwandsentschädigung bezeichnet wird, handelt es sich um steuerpflichtiges Einkommen.
Die Ehrenamtspauschale ist ein Steuerfreibetrag für die ehrenamtliche Tätigkeit in einer Einrichtung, die für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck tätig ist. Das kann zum Beispiel ein Verein sein.
Die Gemeinnützigkeit der kirchliche oder mildtätige Zweck der Einrichtung werden regelmäßig vom Finanzamt überprüft. Seit 2021 liegt der Steuerfreibetrag bei 840 Euro pro Jahr. Wer mehr als 840 Euro im Jahr durch seine ehrenamtliche Tätigkeit verdient, muss jeden Euro darüber hinaus versteuern.
Mit einem Ehrenamt können Sie bis zu 840 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen und in Ihrer Steuererklärung angeben. Für jeden weiteren Euro müssen Sie Steuern zahlen.
Dabei darf es sich nur um eine nebenberufliche Tätigkeit im ideellen Bereich handeln.
Im Gegensatz zur Übungsleiterfreibetrag kann die Ehrenamtspauschale für jede ehrenamtliche Arbeit gewährt werden.
Amateursportler profitieren grundsätzlich nicht vom Ehrenamtsfreibetrag.
Die Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale können kombiniert gezahlt werden. Für die ehrenamtliche Tätigkeit sollten nicht mehr als 14 Stunden pro Woche aufgewendet werden.
Es gibt steuerliche Vergünstigungen für Ehrenämter und Tätigkeiten wie Mitarbeit in Altenheimen und Pflegeheimen, im kirchlichen Bereich, im Tierschutz, in der Denkmalpflege, in der Jugendhilfe oder in einem Sportverein.
Gut zu wissen: Auch Hausfrauen, Studenten und Arbeitslose profitieren von dem Freibetrag. Eine nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit setzt keinen Vollzeitjob voraus.
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