Wer kann mir bei der Erstellung meiner Steuererklärung helfen?
Es gibt klare Regeln: Nach dem Steuerberatungsgesetz darf eine entgeltliche Hilfeleistung bei der Steuererklärung ausschließlich von Personen und Vereinigungen erbracht werden, die hierzu ausdrücklich befugt sind. Darunterfallen
- Steuerberater,
- Lohnsteuerhilfevereine,
- Rechtsanwälte,
- Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer.
Wichtig: Darüber hinaus dürfen keine weiteren Personen und Vereinigungen entgeltliche steuerliche Hilfeleistungen erbringen.
Unentgeltliche Hilfe in Steuersachen
Gut zu wissen: Erlaubt ist nach geltender Rechtslage die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen nur bei Angehörigen im Sinne des § 15 AO. Das sind:
- Ehepartner/in, Verlobte/r,
- Eltern, Großeltern,
- Kinder, Enkelkinder,
- Schwiegereltern, Schwiegersohn und -tochter,
- Geschwister, Schwager, Schwägerin,
- Onkel, Tante, Neffe, Nichte.
Maximum an Steuererstattung
Durch die kinderleichte Bedienung von KLARTAX brauchen Sie kein Steuer-Experte zu sein: Sie müssen nur leicht verständliche Fragen beantworten, Belege hochladen und das Maximum an Steuererstattung herausholen. Im Durchschnitt 1.072 Euro laut Statistischem Bundesamt.
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Redaktion: Monika Stuart-Houghton
Quelle: Digitales Finanzamt Hessen Hilfe bei der Steuererklärung | Ihr digitales Finanzamt Hessen, § 15 AO
Neu: 20.11.2023