Versicherungen von der Steuer absetzen

Für Viele ein gutes Gefühl – rundum versichert zu sein. Das Beste daran, mit Versicherungen wie Haftpflicht und Co. lassen sich Steuern sparen. Was Sie neben Ihrer Krankenversicherung noch absetzen können, lesen Sie hier.

Versicherungen sind teuer. Daher fragen sich viele Steuerzahler, welche Versicherungen überhaupt von der Steuer abgesetzt werden können und in welcher Höhe. Sind Beiträge für Auto- oder Haftpflichtversicherungen in der Steuererklärung anzugeben? Das ist ganz einfach. Also alle Versicherungen, die Sie schützen, Ihre wirtschaftliche Leistungskraft zu erhalten, sind als Sonderausgaben abzugsfähig.

Welche Versicherungen kann ich absetzen?

Vor allem Beiträge für die Altersvorsorge und zu Pflege- und Krankenversicherung können Sie in der Einkommensteuerklärung angeben.

  • Altersvorsorge
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Versorgungswerk
  • Private Rentenversicherung: Rürup-Verträge

Aber wichtig: Die Höhe der absetzbaren Beiträge ändert sich jedes Jahr.

2021 fließen generell nur 92 Prozent der gezahlten Beiträge für Altersvorsorgeaufwendungen in die Berechnung ein. Außerdem gibt es eine Maximalgrenze, bis zu der Beiträge berücksichtigt werden. Die liegt 2021 bei 25.787 Euro für Ledige und 51.574 Euro für Ehepaare. Das bedeutet im Klartext: es können maximal 23.724 Euro bei Ledigen und 47.448 Euro bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnern als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Riester-Verträge

Bis zu 2.100 Euro lassen sich jährlich an Riester-Beiträgen in der Steuererklärung eintragen.

Noch ein Tipp: Dazu zählen nicht nur die Beiträge, die Sie selbst überweisen, sondern auch die staatliche Zulage.

Haben Sie wirklich alle Versicherungen im Blick?

Damit Sie kein bares Geld verschenken: hier die häufigsten Versicherungen, die Sie clever in Ihrer Steuererklärung angeben können. ·

  • Arbeitslosenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • Unfallversicherung (für den Bereich Freizeit)
  • Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Krankenzusatzversicherung (z.B. Zahnzusatzversicherung)
  • Krankentagegeldversicherung / Krankenhaustagegeldversicherung
  • Pflegezusatzversicherung

Auch hier gibt es Höchstgrenzen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bis zu 1.900 Euro pro Jahr absetzen, Selbstständige bis zu 2.800 Euro.

Und der ganze Papierkram?

Erstmal eine gute Nachricht: Für alle Versicherungen, die auf dem Jahreslohnsteuerbescheid eingetragen sind, braucht das Finanzamt keinen Nachweis.

Tipp für alle anderen Versicherungen: Wer seine Versicherungen in der Steuererklärung absetzen möchte, muss seine Nachweise nicht mehr automatisch mitschicken. Wenn Ihr Finanzbeamter Fragen hat, wendet er sich direkt an Sie.

Und: Sammeln Sie das ganze Jahr über Ihre Belege mit der KLARTAX-App. Das ist ganz einfach und Sie vergessen sicher nichts. Einfach Belege fotografieren und in der KLARTAX-App hochladen.

Berufliche Policen

Zwar nicht als Sonderausgabe, sondern als Werbungskosten sind Teile der Rechtsschutzversicherung und der Unfallversicherung anrechenbar. Und zwar anteilig der Betrag, der auf das berufliche Risiko entfällt. Die Berufshaftpflicht fällt ebenfalls in diese Kategorie.

Alles, außer Sachversicherungen

Und was ist mit Hausratversicherungen und Kaskoversicherungen beim Auto? Hier wird die Sache und nicht die Leistungsfähigkeit geschützt. Sortieren Sie also diese Versicherungen aus Ihren Steuerunterlagen aus ·

  • Kfz-Kaskoversicherung
  • Hausratversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Private Rentenversicherung: Kapitalanlage-Produkte
  • Kapitallebensversicherung (ab dem 01.01.2005)

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