Versicherungen in der Steuererklärung: Welche sind absetzbar und welche nicht?

Die Steuererklärung ist für viele Menschen ein jährliches Ritual, das mit der Hoffnung auf eine Rückzahlung oder zumindest auf eine geringere Steuerschuld verbunden ist. Eine Möglichkeit, Ihre Steuerlast zu mindern, ist die Berücksichtigung von Versicherungsprämien. Doch welche Versicherungen können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben, und welche nicht? Hier eine Checkliste.

Absetzbare Versicherungen:

  1. Krankenversicherung: Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können in voller Höhe als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dies gilt auch für private Krankenversicherungen, sofern sie den Basistarif abdecken.
  2. Haftpflichtversicherung: Die Beiträge für Ihre private Haftpflichtversicherung sind als Sonderausgaben absetzbar. Diese Versicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn Sie versehentlich jemand anderem Schaden zufügen. Auch die Autoversicherung ist teilweise absetzbar.
  3. Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Diese Versicherung bietet finanzielle Unterstützung, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten können.
  4. Unfallversicherung: Die Beiträge für eine private Unfallversicherung können unter bestimmten Bedingungen als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die Unfallversicherung beruflich bedingt ist, zum Beispiel für Selbstständige.
  5. Rechtschutzversicherung: Bei der Rechtsschutzversicherung können Sie nur den Arbeitsrechtschutz von der Steuer absetzen.

Nicht absetzbare Versicherungen:

  • Lebensversicherung: Die Beiträge für eine kapitalbildende Lebensversicherung sind grundsätzlich nicht als Sonderausgaben absetzbar. Ausnahmen gelten jedoch für bestimmte Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden.
  • Sachversicherungen: Versicherungen für Ihr Auto, Ihre Immobilie oder Ihr Hausrat sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Diese Versicherungen dienen in erster Linie dem Schutz von Sachwerten und nicht der Absicherung gegen persönliche Risiken.
  • Rechtsschutzversicherung: Die Beiträge für eine Rechtsschutzversicherung sind ebenfalls nicht als Sonderausgaben absetzbar. Diese Versicherung deckt die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen ab, gilt jedoch nicht als absetzbarer Posten in der Steuererklärung.

Versicherungen in der Steuererklärung

Bei der Angabe von Versicherungen in Ihrer Steuererklärung ist es wichtig, alle relevanten Belege und Nachweise sorgfältig aufzubewahren. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass Sie nur tatsächlich geleistete Beiträge angeben und keine Versicherungen doppelt absetzen.

Mit KLARTAX können Sie Ihre Versicherungsbeiträge einfach und bequem in Ihrer Steuererklärung erfassen und sicherstellen, dass Sie alle möglichen Steuervorteile nutzen.

Hier eine Checkliste

  1. Gesetzliche Krankenversicherung (inklusive Pflegeversicherung)
  2. Private Krankenversicherung (sofern sie den Basistarif abdeckt)
  3. Private Haftpflichtversicherung
  4. Berufsunfähigkeitsversicherung
  5. Private Unfallversicherung (unter bestimmten Bedingungen)
  6. Zusatzkrankenversicherungen (z.B. Zahnzusatzversicherung)
  7. Krankentagegeldversicherung
  8. Private Rentenversicherung (unter bestimmten Bedingungen)
  9. Private Pflegeversicherung
  10. Private Krankenzusatzversicherungen (z.B. Krankentagegeldversicherung)
  11. Dienstunfähigkeitsversicherung
  12. Riester-Rentenversicherung
  13. Kfz-Haftpflichtversicherung (unter bestimmten Bedingungen)
  14. Gruppenunfallversicherung (für Arbeitnehmer, die im Rahmen ihres Jobs unfallversichert sind)
  15. Private Altersvorsorgeverträge (z.B. Basisrente oder betriebliche Altersvorsorge

Mehr dazu lesen Sie hier:

Welche Krankheitskosten können abgesetzt werden? (klartax.de)

Yoga, Ernährungskurs, Zahnvorsorge & Geld zurück (klartax.de)

 

Foto: © stock.adobe.com

Redaktion: Monika Stuart-Houghton

Neu am 12.04.2024

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