VaSt: Wie funktioniert der Steuerabruf vom Finanzamt?

Wie von Zauberhand: Die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) übernimmt automatisch bestimmte Daten in Ihre Steuererklärung. Der Datenabruf ist ein kostenloser Service der Steuerverwaltung. Damit erstellen Sie Ihre Steuererklärung noch einfacher und schneller.

Vorteile von VaSt auf einen Blick:

  • Spart Zeit
  • Ist sicherer
  • Ist transparent
  • Ist kostenlos

Welche Daten sind das konkret?

Ihnen werden zum Beispiel die folgenden elektronischen Daten und Bescheinigungen der letzten vier Jahre, die dem Finanzamt zu Ihrer Person übermittelt wurden, bereitgestellt:

  • Lohnsteuerbescheinigungen, die vom Arbeitgeber übermittelt wurden
  •  Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
  • Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld und Krankengeld)
  • Vorsorgeaufwendungen (zum Beispiel Riester-Verträge)
  • Beiträge für Vermögenswirksame Leistungen
  • Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen

Der Umfang der Daten wird in den kommenden Jahren sukzessive erweitert.

Gut zu wissen:

Mit der vorausgefüllten Steuererklärung lassen sich Eingabefehler vermeiden und es kann viel Zeit gespart werden. Und so funktioiert das Ganze bei KLARTAX:

Was ist der Datenabruf (vorausgefüllte Steuererklärung)?  · KLARTAX Hilfe-Center

Woher hat das Finanzamt meine Daten?

Arbeitgeber, Versicherungen und Krankenkassen sind grundsätzlich verpflichtet Daten an das Finanzamt weiterzuleiten. Das sind vor allem die Daten zur Lohnsteuer und die Höhe der Krankenkassenbeiträge.

Wann kann ich die vorausgefüllte Steuererklärung abrufen?

Die Finanzverwaltung stellt die neusten elektronischen Daten jeweils zu Beginn des Folgejahres zur Verfügung. Wenn Sie also beispielsweise die Steuererklärung für 2022 bearbeiten wollen, stehen die elektronischen Daten frühestens Anfang 2023 zum Abruf bereit.

Kann ich dann einfach ohne Prüfung absenden?

Sie haben weiterhin die Verpflichtung, Ihre Einkommensteuererklärung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Aber die vorausgefüllte Steuererklärung hat den Vorteil, dass Sie die Daten nicht mehr eingeben, sondern nur noch überprüfen und ggf. ergänzen müssen. So können Fehler bei der Erfassung der Daten vermieden werden

Was mache ich, wenn die angezeigten Belege fehlerhaft oder unvollständig sind?

Die Daten in der Steuererklärung müssen dann von Ihnen selbstständig korrigiert werden. Ihnen kann nur das angezeigt werden, was z.B. von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Versicherung an die Steuerverwaltung übermittelt wurde. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Daten wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Datenübermittler. Eine Korrektur durch das Finanzamt ist nicht möglich.

Steuererstattungszinsen

Wenn in der an die Finanzverwaltung übermittelten Vollmacht das Recht zum Abruf des Steu-erkontos enthalten ist, werden mit dem Abruf der Daten zur vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) auch Steuererstattungszinsen bei der Finanzverwaltung abgerufen.

Die Zinsen werden nicht automatisch in die Erklärung übernommen. Sie erhalten aber einen Hinweis auf die erhaltene Zinsen – mit der Möglichkeit, sich den Betrag anzeigen zu lassen.

Stichtag: Ende Februar des Folgejahrs

Der Gesetzgeber räumt den datenübermittelnden Institutionen (z. B. Kranken- und Rentenversicherungsträger, Arbeitgeber) eine Frist bis Ende Februar des Folgejahrs einräumt, um die steuerlich relevanten Daten für das abgelaufene Kalenderjahr elektronisch zur Verfügung zu stellen.

Wie lange werden Daten gespeichert?

Es lassen sich immer die Daten der letzten vier Jahre abrufen.

 

Aktualisiert am 16.10.2023

Redaktion: Monika Stuart-Houghton

Quelle: Finanzverwaltung NRW

 

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