Riester-Rente: Mit Steuer-Bonus für das Alter vorsorgen
Es gibt verschiedene Wege clever für das Alter vorzusorgen. Einer davon ist die Riester-Rente. Sie wird als private Altersvorsorge staatlich…
Mehr erfahrenDie neue Brille hat ein Vermögen gekostet und jetzt noch die Rechnung vom Zahnarzt. Clever ist, wer hier das Finanzamt mit ins Spiel bringt. Denn: Kosten, die Ihnen aufgrund einer Krankheit entstehen, können Sie von der Steuer absetzen.
Dazu zählen Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel sowie die Rezeptgebühr.
Wenn Ihr Arzt diese verschreibt auch der Rollstuhl, Brillen, Prothesen, Hörapparate oder Zahnersatz. Ebenfalls abziehbar: Nicht rezeptpflichtige Medikamente.
Klassische Krankheitskosten sind:
Beispiel: Wer zur Reha oder Kur fährt, kann zum Beispiel Bäder und Massagen, die Unterbringungs- und Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen.
Um Krankheitskosten absetzen zu können, müssen Sie dafür Ihre individuelle Belastungsgrenze überschritten haben. Die zumutbare Belastung hängt ab von der Höhe Ihrer Einkünfte, Ihrem Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder. Bis zum Grenzwert gelten die Kosten für Krankheit als zumutbar.
Die zumutbare Belastung ist abhängig vom jährlichen Gesamtbetrag der Einkünfte, also dem Bruttojahreseinkommen. Brutto abziehen darf man
Je mehr man verdient, desto höher der Prozentsatz für die zumutbare Belastung.
Beispiel: Sie sind ledig ohne Kind? Dann liegt 2021 bei einem Einkommen bis 15.340 Euro die zumutbare Belastung bei 5 Prozent des Bruttojahreseinkommens, bis 51.130 Euro bei 6 Prozent und über 51.130 Euro bei 7 Prozent. Also im Klartext: Sie verdienen 42.000 Euro im Jahr, dann liegt die zumutbare Eigenbelastung bei 2.412,62 Euro.
Wichtig: Für die meisten Kosten ist es zwingend notwendig, dass ein ärztliches oder amtsärztliches Attest vorliegt, um die Kosten von der Steuer absetzen zu können. Lassen Sie sich deshalb immer vor einer kostspieligen Behandlung ein Attest Ihres Arztes oder eines Amtsarztes ausstellen.
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Bei wem die Krankenkasse oder die private Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise übernimmt, geht leer aus. Diese Leistungen mindern die Krankheitskosten. Das gleiche gilt, wenn Sie Schadenersatz von einem Dritten erhalten haben.