Welche Krankheitskosten können abgesetzt werden?

Die neue Brille hat ein Vermögen gekostet und jetzt noch die Rechnung vom Zahnarzt. Clever ist, wer hier das Finanzamt mit ins Spiel bringt. Denn: Kosten, die Ihnen aufgrund einer Krankheit entstehen, können Sie von der Steuer absetzen.

Dazu zählen Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel sowie die Rezeptgebühr.

Wenn Ihr Arzt diese verschreibt auch der Rollstuhl, Brillen, Prothesen, Hörapparate oder Zahnersatz. Ebenfalls abziehbar: Nicht rezeptpflichtige Medikamente.

Klassische Krankheitskosten sind:

  • Augen-Laser-Operation
  • Zahnersatz
  • Physiotherapie
  • Akupunktur
  • Künstliche Befruchtung (möglich bei Empfängnisunfähigkeit der Frau bzw. Zeugungsunfähigkeit des Mannes)
  • Krankenhauskosten (Ein- oder Zweibettzimmer)
  • Krankheitsbedingte Kosten für ein Pflegeheim, in dem ein Patient vorübergehend untergebracht wird zum Beispiel nach einem Unfall
  • Kosten für eine Kur
  • Kosten für eine Mutter-Kind-Kur


Beispiel: Wer zur Reha oder Kur fährt, kann zum Beispiel Bäder und Massagen, die Unterbringungs- und Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen.

Bis zu welcher Höhe kann ich Krankheitskosten absetzen?

Um Krankheitskosten absetzen zu können, müssen Sie dafür Ihre individuelle Belastungsgrenze überschritten haben. Die zumutbare Belastung hängt ab von der Höhe Ihrer Einkünfte, Ihrem Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder. Bis zum Grenzwert gelten die Kosten für Krankheit als zumutbar.

Hier ein Überblick über die Grenzen der zumutbaren Belastung:

Die zumutbare Belastung ist abhängig vom jährlichen Gesamtbetrag der Einkünfte, also dem Bruttojahreseinkommen. Brutto abziehen darf man

  • den Altersentlastungsbetrag,
  • den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • Abzug für Land- und Forstwirte.


Je mehr man verdient, desto höher der Prozentsatz für die zumutbare Belastung.

Beispiel: Sie sind ledig ohne Kind? Dann liegt 2021 bei einem Einkommen bis 15.340 Euro die zumutbare Belastung bei 5 Prozent des Bruttojahreseinkommens, bis 51.130 Euro bei 6 Prozent und über 51.130 Euro bei 7 Prozent. Also im Klartext: Sie verdienen 42.000 Euro im Jahr, dann liegt die zumutbare Eigenbelastung bei 2.412,62 Euro.

Krankheitskosten: Brauche ich ein Attest?

Wichtig: Für die meisten Kosten ist es zwingend notwendig, dass ein ärztliches oder amtsärztliches Attest vorliegt, um die Kosten von der Steuer absetzen zu können. Lassen Sie sich deshalb immer vor einer kostspieligen Behandlung ein Attest Ihres Arztes oder eines Amtsarztes ausstellen.

Bei wem die Krankenkasse oder die private Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise übernimmt, geht leer aus. Diese Leistungen mindern die Krankheitskosten. Das gleiche gilt, wenn Sie Schadenersatz von einem Dritten erhalten haben.

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