Wer muss eigentlich eine Steuererklärung abgeben?

Plötzlich schreibt Ihnen das Finanzamt: Ihre Steuererklärung sei fällig. Ignorieren Sie das Schreiben lieber nicht. Halten Sie auch die angegebene Frist ein - so ersparen Sie sich ein Zwangsgeld. Aber wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Ob Sie auch dazu gehören, lesen Sie hier.

Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber zieht jeden Monat für Arbeitnehmer Lohnsteuer ab und bezahlt so Ihre Steuerschuld. Damit ist eigentlich alles erledigt.

Aber ganz konkret - in den folgenden Fällen geben Sie auf jeden Fall eine Steuererklärung ab:

  • Sie und Ihr Partner haben Arbeitslohn bezogen und die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit einem eingetragenen Faktor gewählt z.B. Ehegattensplitting.
  • Sie haben Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug oder Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro, zum Beispiel: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld oder Elterngeld.
  • Sie haben mehrere Jobs und jeweils Lohn bekommen.
  • Es liegen Kapitalerträge vor, bei denen keine Abgeltungsteuer erhoben werden konnte.
  • Nicht verheiratete oder geschiedene Eltern haben bestimmte Freibeträge für ein Kind übertragen.
  • Ein Ehepartner hatte das ganze Jahr oder zeitweise die Steuerklasse V oder VI.
  • Es wurde ein Freibetrag für Sie eingetragen.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Sie sind nicht zur Steuererklärung verpflichtet? Dann müssen Sie keine abgeben. Aber: Wann lohnt sich dann eine freiwillige Steuererklärung?
Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, dem überweist das Finanzamt in vielen Fällen Steuern zurück. Lohnt sich das überhaupt? Klar lohnt sich das. Wenn Sie Werbungskosten von mehr als 1.000 Euro bzw. ab 2022 1.200 Euro haben, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Oder Sie beschäftigen Handwerker und Dienstleister bei Ihnen zu Hause.

Gut zu wissen: Liegen Ihre Werbungskosten unter 1.000 Euro bzw. 1.200 Euro, greift der Pauschbetrag.

So finden Sie heraus, ob es mit einer Erstattung vom Finanzamt klappt, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben:

Sie pendeln zur Arbeit? Ihre Fahrtkosten geben Sie mit 0,30 Euro pro einfachem Entfernungskilometer bis zum 20. Kilometer und unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel an. Ab dem 21. Kilometer beträgt die Pauschale für das Jahr 2021 0,35 Euro und für die Jahre 2022 bis 2026 sogar 0,38 Euro.

Beispiel: Ihr Arbeitsweg betrug 2021 30 Kilometer?
Dann geben Sie einfach 20 Kilometer mal 0,30 Euro plus 10 Kilometer mal 0,35 Euro an - an so vielen Tagen wie Sie zur Arbeit gefahren sind, zum Beispiel an 220 Arbeitstagen pro Jahr.

Also: 20 km x 0,30 Euro x 220 Arbeitstage plus 10 km x 0,35 Euro x 220 Arbeitstage. Das entspricht 2.090 Euro Werbungskosten pro Jahr.

Tipp: Auch die Bahncard zählt zu den Werbungskosten.

Bei doppelter Haushaltsführung: Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Arbeitsort führt, setzt die Aufwendungen bei der Steuer an. Zum Beispiel sind Miete und Nebenkosten für eine Zweitwohnung am Arbeitsort Werbungskosten.

Wer sich beruflich weiterbildet, beteiligt das Finanzamt gleich an den Kosten. Weiterbildungskosten sind in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Typische Beispiele sind Seminare, Sprachkurse oder die Meisterprüfung.

Beruflich von München nach Hamburg. Wenn Sie dem Finanzamt nachweisen, dass der Umzug beruflich veranlasst war, profitieren Sie hier. Einfach die Umzugskosten in der Steuererklärung angeben.

Für Ihren Job brauchen Sie einen Lkw- oder Busführerschein? Auch hier greift das Finanzamt unter die Arme.

  • Bei Spenden und Kirchensteuer.
  • Bei Ausgaben für Hilfe im Haushalt oder haushaltsnahe Dienstleitungen: Putzfrau, Babysitter, Katzensitter, Kaminkehrer, Pflegekraft oder Rechnung des Malers.
  • Bei Handwerkerleistungen – zum Beispiel wurde eine neue Küche montiert, die neue Waschmaschine angeschlossen.
  • Sie sind Berufseinsteiger oder waren nur zeitweise während des Jahres beschäftigt.
  • Für Eltern, für die der Kinderfreibetrag günstiger ist als das ausgezahlte Kindergeld oder, weil für ein Kind beim Lohnsteuerabzug kein Kinderfreibetrag eingetragen war.
  • Sie haben Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder (Babysitter, Hort, Kinderkrippe, Kindergarten).

Eine neue Brille, hohe Kosten beim Zahnarzt? 
Sehr hohe selbst getragene Krankheitskosten wirken sich bei manchen Steuerzahlern positiv aus.

  • Für viele verheiratete Doppelverdiener, wenn beide die Steuerklasse IV haben.
  • Sie sind Arbeitnehmer und planen die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen.
  • Sie haben im letzten Jahr geheiratet und können erstmalig das Ehegattensplitting nutzen.

Treffen einer oder mehrere dieser Punkte auf Sie zu? Dann einfach Steuererklärung in KLARTAX erstellen, abgeben und mit Barem vom Finanzamt rechnen.

Redaktion: Monika Stuart-Houghton

Starten Sie jetzt mit KLARTAX