Zweitwohnung am Arbeitsort – Was kann ich von der Steuer absetzen?

Immer mehr Menschen pendeln, und das teils über große Distanzen. Doch solche Wochenendheimfahrer mit eigener Zweitwohnung am Arbeitsort können das Finanzamt an den Kosten für die doppelte Haushaltsführung beteiligen. Und nicht nur die Miete erkennt das Finanzamt an.

Ein Haus steht auf einer Siegertreppe auf Platz 1, symbolisch für den Erstwohnsitz

Wann ist eine Zweitwohnung steuerlich absetzbar?

  • Die Zweitwohnung wird aus beruflichen Gründen bezogen und liegt am Ort der "ersten Tätigkeitsstätte", also dort, wo der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers im Unternehmen liegt.
  • Neben der Zweitwohnung am Arbeitsort ist ein Hauptwohnsitz erforderlich, der den Lebensmittelpunkt darstellt. Bei Verheirateten gilt in der Regel der Ort, an dem der Partner lebt, als Lebensmittelpunkt. Unverheiratete müssen dies im Zweifel nachweisen.

Der Arbeitsort sollte mindestens eine Stunde entfernt zum Hauptwohnsitz liegen, sonst lehnt das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung ab.

Welche Kosten der Zweitwohnung lassen sich von der Steuer absetzen?

  • Kaltmiete und Nebenkosten
  • Reinigung
  • Stellplatz
  • Zweitwohnsitzsteuer (die bei Verheirateten aber oft entfällt)
  • Möbel und Gardinen
  • Fahrtkosten für die erste Fahrt zu Beginn der doppelten Haushaltsführung und die letzte Fahrt zu deren Ende (als Werbungskosten)
  • Familienheimfahrten (einmal pro Woche, ebenfalls als Werbungskosten in Höhe von 0,30 Euro pro einfachem Entfernungskilometer bis zum 20. Entfernungskilometer, ab dem 21. Kilometerim Jahr 2021 in Höhe von 0,35 Euro und in den Jahren 2022 bis 2026 sogar 0,38 Euro)
  • Telefonkosten für Anrufe zu Hause
  • Verpflegungsmehraufwendungen für maximal drei Monate nach Bezug der Zweitwohnung, seit 2020 28 Euro für 24 Stunden komplette Abwesenheit von der Hauptwohnung.

Also ganz einfach: Geben Sie alle Kosten in Ihrer Steuererklärung an.

Kann ich die Kosten schon früher von der Steuer abziehen?

Klar geht das: Da die Kosten für eine Doppelte Haushaltsführung sehr hoch sind, bietet es sich an, sich einen Freibetrag beim Finanzamt eintragen zu lassen. So erhalten Sie während des laufenden Jahres mehr Netto vom Gehalt um die laufenden Kosten teilweise zu decken. So geht das: Laden Sie sich die Formulare auf den Seiten der Finanzverwaltung Ihres Bundeslandes herunter. Sie heißen "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung".

Generell entscheidet Ihr Finanzbeamter, ob Ihre doppelte Haushaltsführung anerkannt wird. Das ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die o.g. Kriterien sollten auf jeden Fall erfüllt sein, damit das mit dem Finanzamt klappt und sich die Zweitwohnung am Arbeitsort steuerlich auszahlt. Bei hoher Miete und Entfernung können so im Monat einige Hundert Euro mehr Netto herauskommen.

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