Kindergeld und Kinderfreibetrag: 9 Tipps - So sparen Eltern Steuern mit Kindern

Familien mit Kindern können einige Ausgaben von der Steuer absetzen. Zusätzlich zum Kindergeld gibt es verschiedene Freibeträge für Kinder. Hier 9 Tipps, damit Sie nichts übersehen:

Kinderfreibetrag

Eltern können für ihre Kinder als Alternative zum Kindergeld den Kinderfreibetrag erhalten.

Kinderbetreuungskosten

Maximal 4.000 Euro pro Kind pro Jahr können Sie steuerlich angeben, wenn Sie Ihr Kind zum Beispiel in der Kita, Kindergarten oder Hort betreuen lassen und Ihnen dadurch Kosten entstehen. Allerdings darf Ihr Kind nicht älter als 14 Jahre alt sein.  

Mehr dazu lesen Sie hier:

Steuern sparen: So setzen Sie Kosten für Babysitter von der Steuer ab (klartax.de)

Schulgeld

Besucht Ihr Kind eine Privatschule? Dann können Sie z.B. für ein privates Gymnasium, private Berufsschule, Waldorfschule, Montessori-Schule 30 Prozent - maximal aber 5.000 Euro pro Kind und Jahr absetzen.

Ausbildungsfreibetrag

Ist Ihr Kind volljährig, befindet sich in Berufsausbildung und wohnt aber nicht mehr bei den Eltern. Dann steht Ihnen ein Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 1.200 Euro (924 Euro 2022) pro Kind und Jahr zu.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Wer allein mit mindestens einem Kind in seinem Haushalt lebt, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dieser beträgt 4.260 Euro für das 1. Kind und für jedes weitere Kind jeweils 240 Euro.

Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungen

Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungen für Kinder können als Sonderausgaben im „Interview Kind“ abgesetzt werden.

Kinderzulage bei Riester-Altersvorsorge

Wer privat mit einer Riester- Rente vorsorgt, erhält eine Kinderzulage. Diese beträgt bei Kindern, die bis 31.12.2007 geboren wurden, je 185 Euro jährlich. Für Kinder die ab 2008 geboren wurden, erhöht sich die Kinderzulage auf jährlich je 300 Euro.

Mehr dazu: Riester-Rente: Mit Steuer-Bonus für das Alter vorsorgen (klartax.de)

Unterhalt für erwachsene Kinder

Wenn Sie für Ihr erwachsenes Kind, für das kein Kindergeldanspruch mehr besteht, Unterhalt bezahlen, können Sie maximal 9.984 Euro in der Steuererklärung angeben. Alle Einkünfte des Kindes von mehr als 624 Euro im Jahr zieht das Finanzamt von diesem Betrag ab.

Übertragung des Pauschbetrags für Menschen mit Behinderungen

Hat ein Kind mit Behinderung Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag und steht ihm ein Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen zu, können Eltern diesen auf sich übertragen lassen und so steuerlich entlastet werden.

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Aktualisiert am 15.08.2023

Redaktion: Monika Stuart-Houghton

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