Trennung, Scheidung und Steuern

Ihre Ehe steht vor dem Aus? Dann heißt es nicht nur einen kühlen Kopf bewahren, sondern auch die Steuern im Blick zu behalten. Trennung und Scheidung können erhebliche Auswirkungen auf Ihre Steuern haben. Ein Wechsel der Steuerklasse beim Finanzamt ist erforderlich.

Welche Veranlagung gibt es bei Ehepartnern?

Ehepaare können bei der Steuererklärung zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung wählen. Letzteres ist bei den meisten Ehen der Fall, da so der günstige Splittingtarif genutzt werden kann. Dabei werden die Ehepartner so behandelt, als ob beide gleich viel verdienen würden. Dadurch wird der Steuersatz niedrig gehalten. Je weiter die Einkommen der Ehepartner auseinander liegen, desto größer ist der steuerliche Entlastungseffekt.

Nach einer Trennung oder Scheidung ändert sich die Situation. Ab dem Zeitpunkt der Trennung müssen die Betroffenen ihre Einkommensteuererklärung getrennt abgeben.

Gemeinsame Veranlagung im Trennungsjahr

Eine besondere Regelung gilt für das Trennungsjahr. Falls sich die Ehepartner im Laufe des Jahres trennen, jedoch keine Scheidung eingereicht haben, steht ihnen noch einmal das Veranlagungswahlrecht zu. Dies bietet die Möglichkeit, steuerliche Vorteile des Ehegattensplittings für das letzte gemeinsame Jahr zu nutzen.

Für den Ehepartner besteht generell eine Verpflichtung der Zusammenveranlagung zuzustimmen, wenn der andere Ehepartner dies wünscht. In der Ehe sind beide Ehepartner grundsätzlich verpflichtet, die finanziellen Belastungen des anderen nach Möglichkeit zu mindern, soweit dies ohne Verletzung eigener Interessen möglich ist. Dies gilt auch noch nach der Trennung.

Wechsel der Steuerklasse bei Scheidung

Mit dem Beginn des Trennungsjahres sind Ehepaare verpflichtet, die Steuerklassen zu wechseln. Der Steuerklassenwechsel erfolgt also nicht nach der Scheidung, sondern nach Ablauf des Trennungsjahres. Erfolgt kein Steuerklassenwechsel, so kann dieses Versäumnis zu Nachzahlungen führen.

Unterhaltszahlungen und steuerliche Auswirkungen bei Scheidung

Unterhaltszahlungen sind ein zentrales Thema in Trennungs- und Scheidungsfällen. Der unterhaltszahlende Partner kann diese Zahlungen steuerlich als Sonderausgaben oder außerordentliche Belastungen geltend machen, während der unterhaltsberechtigte Partner sie als Einnahmen versteuern muss.

Kindesunterhalt bei Scheidung

Im Falle von Kindesunterhalt gelten die Unterhaltszahlungen nicht als außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben. Grund ist, dass im Regelfall Anspruch auf Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag besteht. Handelt es sich allerdings um Unterhaltszahlungen für ein volljähriges Kind, kann unter Umständen eine andere Regelung bestehen.

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Redaktion: Monika Stuart-Houghton und Anastasia Schiminski

Aktualisiert: 29.02.24

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