Das Konzept der Riester-Rente ist einfach erklärt: Während der Jahre, in denen man arbeitet, wird regelmäßig mit zertifizierten Anbietern gespart. Der Staat steuert mit Zulagen etwas dazu und zusätzlich kann man Steuern sparen. Als Rentner freut man sich über das so angesparte Kapital. Es erfolgt eine monatliche Auszahlung der privaten Rente. Zusätzlich können Versicherte sich im Alter für eine Einmalzahlung von 30 Prozent des Gesamtkapitals am Anfang der Rente entscheiden. Der Rest wird ebenfalls als monatliche Rente ausbezahlt.
Wer kann eine Riester-Rente abschließen?
Gefördert werden alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dazu gehören auch Minijobber, Auszubildende, Studenten, und Arbeitssuchende. Vorausgesetzt sie zahlen in die staatliche Rentenkasse ein. Begünstigt sind auch Beamte und Personen, die zwar im Ausland wohnen, aber in Deutschland arbeiten.
Wie funktioniert die Riester-Rente?
Um an die staatliche Förderung zu kommen, müssen bestimmte Mindestbeiträge in den Sparvertrag eingezahlt werden. Sie möchten die Zulagen erhalten? Dann wird ein einkommensabhängiger Beitrag in Höhe von vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens fällig. Der Betrag, den Sie monatlich oder jährlich investieren müssen, verringert sich aber um die staatlichen Zulagen.
Folgende Zulagen sind möglich:
Grundzulage
Jeder Riester-Sparer erhält vom Staat eine Grundzulage auf seinen Riester-Vertrag. Diese beträgt aktuell 175 Euro jährlich.
Berufseinsteiger-Bonus
Diesen gibt es einmalig in Höhe von 200 Euro für unter 25-Jährige.
Kinderzulagen
Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, wird eine Kinderzulage gewährt.
Diese beträgt
- für Kinder, die bis 2007 geboren wurden 185 Euro pro Jahr
- für ab 2008 Geborene zahlt der Staat 300 Euro.