Steuererklärung 2023: 33 Tipps für maximale Rückerstattungen und Steuerersparnisse

Machen Sie das Beste aus Ihrer Steuererklärung 2023! Mit unseren 33 Profi-Tipps sparen Sie bares Geld und maximieren Ihre Rückerstattung. Erfahren Sie, wie Sie Homeoffice-Pauschalen, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und vieles mehr steuerlich geltend machen können. Lesen Sie jetzt unsere umfassenden Ratgeber und optimieren Sie Ihre Finanzen!

1. Frist beachten

Die Abgabefrist für die private Steuererklärung 2023 ist der 2. September 2024.

2. Grundfreibetrag nutzen

Der Grundfreibetrag ist auf 10.908 Euro (2023) gestiegen. Bis zu diesem Betrag bleibt Ihr Einkommen steuerfrei.

3. Homeoffice-Pauschale

Setzen Sie bis zu 1.260 Euro pro Jahr für das Arbeiten von zu Hause ab (5 Euro pro Tag für maximal 210 Tage).

Steuervorteile im Homeoffice: Alles, was Sie wissen müssen (klartax.de)

4. Fahrtkosten absetzen

Pendlerpauschale: 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer, ab dem 21. Kilometer 38 Cent.

5. Arbeitsmittel geltend machen

Arbeitsmittel wie Laptop, Drucker oder Fachbücher sind bis 952 Euro (brutto) sofort absetzbar.

6. Fortbildungskosten

Kosten für berufliche Weiterbildungen sind als Werbungskosten absetzbar.

7. Doppelte Haushaltsführung

Kosten für eine zweite Wohnung aus beruflichen Gründen können geltend gemacht werden.

8. Reisekosten in der Steuererklärung

Dienstreisen können mit 28 Euro Verpflegungspauschale pro Tag abgesetzt werden.

9. Umzugskosten

Beruflich bedingte Umzugskosten sind absetzbar. Pauschalbeträge und individuelle Kosten können angesetzt werden.

10. Handwerkerleistungen

Bis zu 1.200 Euro jährlich für Handwerkerleistungen sind direkt von der Steuer abziehbar.

Handwerkerrechnungen: Die ultimative Checkliste (klartax.de)

11. Haushaltsnahe Dienstleistungen

20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr, für haushaltsnahe Dienstleistungen können abgezogen werden.

Checkliste: Haushaltsnahe Dienstleistungen - So sparen Sie Steuern (klartax.de)

12. Kinderbetreuungskosten

Zwei Drittel der Kosten für Kinderbetreuung (bis zu 4.000 Euro pro Kind) sind absetzbar.

13. Schulgeld

30 Prozent des Schulgeldes für Privatschulen, maximal 5.000 Euro pro Kind, sind abzugsfähig.

14. Unterhaltszahlungen

Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen bis zu 9.984 Euro sind absetzbar.

15. Altersvorsorgeaufwendungen

Beiträge zur Basisversorgung (gesetzliche Rentenversicherung, Rürup-Rente) sind bis zu 25.787 Euro absetzbar.

16. Riester-Rente

Beiträge zur Riester-Rente sind bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben absetzbar.

17. Spenden

Spenden an gemeinnützige Organisationen sind bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzbar.

18. Krankheitskosten

Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten sind absetzbar, sofern die zumutbare Belastungsgrenze überschritten wird.

19. Pflegekosten

Kosten für die Pflege von Angehörigen sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.

20. Behinderung

Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderung (je nach Grad der Behinderung) können geltend gemacht werden.

21. Ehrenamtspauschale

Für ehrenamtliche Tätigkeiten können Sie bis zu 840 Euro steuerfrei erhalten.

22. Übungsleiterpauschale

Bis zu 3.000 Euro für nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich sind steuerfrei.

Übungsleiter: So viel nebenher steuerfrei verdienen (klartax.de)

23. Kapitalerträge

Nutzen Sie den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro bei Verheirateten), um Kapitalerträge steuerfrei zu halten.

24. Energieeffizienzmaßnahmen

Investitionen in die Energieeffizienz Ihres Eigenheims können steuerlich gefördert werden, etwa durch Zuschüsse oder Sonderabschreibungen.

25. Bausparverträge

Förderungen und Prämien aus Bausparverträgen können steuerlich vorteilhaft sein.

26. Auslandssemester

Kosten für ein Studium oder Praktikum im Ausland sind unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar.

27. Fahrtkosten bei Behinderung

Zusätzliche Fahrtkosten aufgrund einer Behinderung können abgesetzt werden.

28. Erstausbildung

Kosten für eine Erstausbildung sind bis zu 6.000 Euro jährlich als Sonderausgaben absetzbar.

29. Arbeitnehmer-Sparzulage

Nutzen Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen für Sie anlegt.

30. Verlustvortrag/-rücktrag

Verluste aus vergangenen Jahren können mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.

31. Scheidungskosten

Anwalts- und Gerichtskosten im Zusammenhang mit einer Scheidung können abgesetzt werden.

32. Häusliches Arbeitszimmer

Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können abgesetzt werden, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet.

Steuervorteile im Homeoffice: Alles, was Sie wissen müssen (klartax.de)

33. Außergewöhnliche Belastungen

Ungewöhnlich hohe Belastungen, wie beispielsweise Kurkosten oder Schäden durch Naturkatastrophen, können steuerlich geltend gemacht werden

Diese Tipps helfen Ihnen dabei, Ihre Steuererklärung effizient zu gestalten und mögliche Rückerstattungen zu maximieren.

 

Foto: © stock.adobe.com

Redaktion: Monika Stuart-Houghton

Neu am 31.05.2024

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