Steuern sparen: So setzen Sie Kosten für Babysitter von der Steuer ab

Kinder und Job unter einen Hut zu bringen ist nicht immer einfach. Immerhin stehen Eltern heute viele Angebote zur Verfügung, um den Nachwuchs betreuen zu lassen. Ist ein geeigneter Platz gefunden, so ist dieser oft mit hohen Kosten verbunden. Die gute Nachricht: Kosten für Krippe, Kindergarten und Co. lassen sich von der Steuer absetzen.

Wer kann Kinderbetreuungskosten oder Babysitter steuerlich absetzen?


Eltern mit Kindern bis 14 Jahre profitieren von der Absetzbarkeit von Kosten für die Betreuung ihrer Kinder. Absetzbar sind zwei Drittel der Betreuungskosten – maximal 4.000 Euro pro Kind.

Welche Kosten werden anerkannt?

  • Kindergarten- und Hortgebühren,
  • Kosten für eine Tagesmutter
    oder ein Au-pair,
  • Babysitter
  • Fahrtkosten der Betreuungsperson

Wichtig: Die Kosten müssen tatsächlich anfallen.

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Kindergeld und Kinderfreibetrag: 9 Tipps - So sparen Eltern Steuern mit Kindern (klartax.de)

Welche Kosten sind nicht absetzbar?


Nicht als Sonderausgaben abziehbar sind zum Beispiel Nachhilfeunterricht sowie Musik- oder Tennisunterricht. Ebenso Ferienlager oder Fußballcamps. Da die Kinder dort tendenziell unterrichtet und nicht betreut werden.

Wichtig bei Mischformen wie bei Beschäftigung eines Au-pair: es muss nachgewiesen werden, in welchem Umfang konkret Kinderbetreuung geleistet wird. Sonst wird eine Aufteilung vom Finanzamt geschätzt. Beim Au-pair wird dann nur ein Anteil von 50 Prozent der Aufwendungen berücksichtigt.

Verpflegungsaufwendungen - beispielsweise für das Mittagessen im Kindergarten – können generell steuerlich nicht berücksichtigt werden.

Wie weisen Eltern Kosten für Babysitter nach?


Gesetzlich vorgeschrieben für die Absetzbarkeit ist, dass eine Rechnung vorliegt. Neben einer Rechnung ist die Zahlung auf das Konto des Erbringers zum Beispiel durch Überweisung belegen.

Tipp: Auf gar keinen Fall sollte also beispielsweise der Babysitter bar bezahlt werden.

Was gilt für Alleinerziehende?


Wie Doppelverdiener können berufstätige Alleinerziehende zwei Drittel der Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre absetzen.

Ist es möglich einen Freibetrag eintragen zu lassen?


Die Kosten können entweder in der Steuererklärung geltend gemacht werden oder indem Sie sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.  Beispiel: Im Jahr 2024 werden Sie voraussichtlich 3.600 Euro für die Krippe zahlen, in der Ihre Tochter betreut wird. Es werden dann 2.400 Euro (zwei Drittel) als Freibetrag eingetragen und das zu versteuernde Einkommen sinkt um 200 Euro pro Monat.

Zum Thema Schulgeld:

Mit Harry Potter auf der Schule - Schulgeld von der Steuer absetzen (klartax.de)

Redaktion: Monika Stuart-Houghton

Aktualisiert am 12.08.2024

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